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Promenade: Neuer Bebauungsplan in der öffentlichen Auslegung
(Juli 2010)

Lesen Sie hierzu auch die älteren Beiträge:

B-Plan Promenade Basteiwall / MarienwallSehr geehrte Damen und Herren,

der neue Bebauungsplan für die Promenade im Bereich Basteiwall- / Marienwall hat auf der Stadtratssitzung vom 13. Juni 2010 die nächste Hürde genommen. Er sowie die damit verbundene Gestaltungssatzung kommen nun  in die “öffentliche Auslegung”, so dass die Bürger ihre Anregung und Bedenken vortragen können. (Zeitraum der Auslegung: 23. Juli bis 23. August 2010, Rathaus, Bürgerbüro - )
Nachtrag September 2010: Der Bebauungsplan wurde auf der Ratssitzung vom 23.09.2010 beschlossen
.

Auch für die Anlieger der übrigen Promenadenbereiche ist dieses Verfahren insofern interessant, als sich hier abschätzen lässt, welche Festsetzungen auf die anderen “Wälle” zukommen dürften.

Für die FDP wurde das Ziel, eine verträgliche Festschreibung von Bau- und Gestaltungsregeln für die Promenade, nicht erreicht. Auch wenn im Vergleich zum ersten Entwurf das vorgelegte Vorschriftenwerk (Bebauungsplan und Gestaltungssatzung) ein klein wenig gelockert wurde, ist es nach wie vor viel zu einengend.

Die heutige Promenade verdankt ihre Attraktivität ihrer abwechslungsreichen und gut durchgrünten Bebauung. Obwohl sie zum öffentlichen Straßennetz zählt, besitzt sie nahezu überall den Charakter eines kombinierten Fuß-/Radweges. Um diesen Charakter zu schützen, ist es durchaus sinnvoll, grundlegende Bebauungsvorschriften zu erlassen (promenadentypische Parzellenstruktur mit freistehenden Einzelhäusern, Größe der Häuser, Baulinien usw.). Auf diesem Wege wäre der Errichtung von Wohnblocks u.ä. nicht passenden Gebäuden der Weg verstellt.

Darüber hinaus jedoch sollte gelten: Die Entwicklung des Gebietes liegt in den Händen der dortigen Eigentümer und Bewohner! Ihren Ideen, ihren Initiativen ist jeglicher Fortschritt zu verdanken! Gerade bei derartig hochwertigen Grundstücken, wie wir sie an der Promenade vorfinden, sollten wir davon ausgehen, dass eine bestmögliche Nutzung und Entwicklung im ureigensten Interesse der dortigen Eigentümer liegt!

Künftig nicht mehr OK:
  • Mauern
  • Zäune
  • Balkone
  • "nicht-weiße" Fassaden ...
Promenade: Mauer
Promenade: Zaun
Promenade: Mauer
Promenade: Balkon
Promenade: Mauer und Zaun
Promoenade: Vorgarten
  • ... noch so geschmackvoll gestaltete Vorgärten, wenn sie nicht der Gestaltungssatzung entsprechen!
(Für eine größere Bildansicht bitte auf das Bild "klicken")

Doch die Vorschriften, die der neue, nun im öffentlichen Auslagungsverfahren liegende Bebauungsplan und die dazugehörigen Gestaltungssatzung für den nördlichen Promenadenbereich vorsehen, stellen eine erhebliche Bevormundung der dortigen Anlieger vor. Vieles von dem, was auf mindestens der Hälfte der Promenadengrundstücke vorhanden ist, was zum Teil schon seit Angebinn so war und den Charme der Promenade ausmacht, soll bei künftigen Bau- und Veränderungsmaßnahmen nicht mehr möglich sein.

Künftig soll u.a. nur noch folgendes genehmigungsfähig sein:
(vgl. die nachrichtlich in den Bebauungsplan Nr. 121/1 "Coesfelder Promenade" übernommene Gestaltungssatzung)


Die Promenade müsse "einheitlich" sein, so eine der mündlichen Begründungen. Schließlich wolle man dort keine "bunten Häuser"... Doch warum eigentlich nicht? Sind es nicht gerade die "bunten Häuser", vor denen wir gern in anderen Städten stehenbleiben?

Auch die übrigen Begründungen für diese Festsetzungen sind in wesentlichen Teilen nicht nachvollziehbar. So beklagen die Fachleute in Verwaltung und Planungsbüro auch den "zunehmenden Verlust historischer Bausubstanz" und argumentieren mit dem “historischen Vorbild”, an dem sich ihre Planung angeblich ausrichtet. Doch in Wirklichkeit sind es gerade die alten Gebäude, deren Grundstücke mit einer Mauer oder einem (schmiedeeisernen) Zaun eingefasst sind oder die einen Balkon zur Frontseite hin haben - alles Gestaltungselemente, die künftig nicht mehr genehmigungsfähig sein sollen, obwohl doch gerade sie der Promenade den besonderen Charme geben!

“Hätten wir vor hundert Jahren derartig enge Bau- und Gestaltungsvorschriften, hätten wir heute keine schöne Promenade!” so lautete einer der Ablehnungsgründe für diesen Bebauungsplan samt Gestaltungssatzung, die FDP-Vertreter Wolfgang Kraska vor dem Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen (23.06.2010) und vor dem Stadtrat (13.07.2010) vortrug. Nach Ansicht der FDP wird mit dem neuen Bebauungsplan lediglich zweierlei erreicht:

Ihre FDP-Stadtratsfraktion