Promenade
(Basteiwall,
Marienwall):
Erster Teilbebauungsplan kommt auf den Weg
(März 2010)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Unterbindung "maximaler Ausnutzungen", keine Stellplätze u.a.
in
den
Vorgärten, Festlegung von Gebäudegröße und
weiterer
wesentlicher
Gebäudemerkmale:
Jetzt wird es
ernst mit dem
ersten Teilabschnitt der
Promenade! Der Ausschuss für
Umwelt, Planen und Bauen hat auf seiner Sitzung am 17.03.10
den Startschuss für den
ersten
Teilbebauungsplan gegeben.
Das Ziel dieser Maßnahme ist, die
bauliche Entwicklung der Promenade
lenken zu können. Um das charakteristische Erscheinungsbild
so weit wie
möglich zu erhalten, schlägt ein beauftragtes
Planungsbüro vor, künftig insbesondere die
folgenden Ziele festzusetzen:
- Verhinderung einer "allzu intensiven Ausnutzung"
(insbesondere
bei
großen Grundstücke): Unter Anwendung der baurechtlichen
Vorschriften soll individuell die jeweils bebaubare Fläche
(einschließlich PKW-Stellplätze) festgeschrieben werden.
- Erhaltung
des "Parzellenrhythmus"
einschließlich der "charakteristischen
Durchblicke" in die seitlichen und rückwärtigen
Grundstücksbereiche: Doppelhäuser und erst recht große
Wohnblocks sollen verhindert werden; die Grundstücke sollen wie
bisher mit Einzelhäuser bestückt werden.
- Die Einfriedung der Grundstücke soll einheitlich durch
maximal 1,20 Meter hohe Buchenhecken
erfolgen. Zäune, Mauern oder andere Bepflanzungen sollen
verhindert werden
- Keine PKW-Stellplätze,
Terrassen usw. in den
Vorgartenbereichen,
keine Balkone zur
Straßenseite
- PKW-Stellplätze
im rückwärtigen oder in seitlichen Grundstücksbereichen
(unter
Einhaltung von Mindestabständen zu den Nachbargrundstücken)
- Zwei
Wohngeschosse, Festsetzung der Mindest- und
Maximaltraufhöhe sowie maximalen Firsthöhe.
- Die Fassaden sollen
entweder in roten oder braunen
Mauerwerk (keine glänzenden Steine) oder in weißem Putz gehalten werden
- Festlegung
einer Dachneigung von 40 - 50 Grad,
um eine Dachgeschossnutzung zu
ermöglichen (allerdings bei einer nach wie vor zweigeschossigen
Bauweise)
- Vorgaben zur Hauptfirstrichtung.
Die
Promenade spielt in der Tat eine nicht unerhebliche Rolle im
Coesfelder Stadtbild. Abgesehen von ihrer Nutzung als
Wohnstraße
bildet sie einen
"grünen Ring"
um die Innenstadt und erinnert
zudem an die Ausmaße des historischen Stadtkerns. In dieser
Eigenschaft stellt sie ein "öffentliches Gut" dar, das im
Interesse der Bürger unserer Stadt gepflegt werden muss.
Andererseits ist jedoch die Frage zu stellen, inwieweit die Stadt
lenkend in die Entwicklung der Promenade eingreifen muss. Zu allen
Zeiten war es stets die
Initiative
und das Eigeninteresse der
Bürger, die besonders sehenswerte Architektur in
interessanten Stadtvierteln
hervorgebracht haben.
Früher waren es wohlhabende Coesfelder Bürger, die für
ihre Familien komfortable Stadtvillen im Promenadenbereich gebaut
haben. Doch die
Ansprüche an
Haus und Wohnumfeld ändern sich.
Heute wohnen auch "ganz normale Leute" auf der Promenade, die Haushalte
haben eine deutliche
geringere
Personenzahl, und beinahe jeder hat einen
eigenen PKW.
Wer mit
offenen Augen durch die Promenade geht, findet auf mindestens
jedem zweiten Grundstück eine
moderne,
an den Ansprüchen der
heutigen Zeit ausgerichtete Nutzung: In den Vorgärten sind
PKW-Stellplätze integriert, Mülltonnen stehen in eigens
eingefriedeten Stellplätzen, oder es sind Sitzgelegenheiten in
Form kleiner Terrassen geschaffen. Sogar einen Balkon und eine das
Grundstück einfriedende Ziegelmauer in Richtung zur
Straße gibt es - ausgerechnet an einer alten Stadtvilla
(Basteiring 31)!
Vor diesem Hintergrund kritisierte FDP-Vertreter Wolfgang Kraska die
engen Festlegungen, die das Planungsbüro anregt. Da auf mindestens
der Hälfte der
Grundstücke schon dagegen verstoßen werde, sei es eine
unzumutbare Einschränkung der
Eigentümerrechte auf den übrigen Grundstücken,
wenn nun
dort verboten würde, was auf den Nachbargrundstücken
Realität ist. Zudem führten die Festlegungen mittelfristig zu
einem eintönigen Erscheinungsbild der Promenade.
"Die Grundstückseigentümer
haben ein gesundes Eigeninteresse
daran, das Grundstück
bestmöglichst zu nutzen", so Wolfgang Kraska. Egal ob ein
neues Wohngebäude gekauft oder ein altes Gebäude neu
hergerichtet würde, egal ob der Eigentümer dort selbst wohnen
oder Wohnungen verkaufen oder vermieten wolle - in jedem Fall ist der
Eigentümer an einer
attraktiven
Bebauung interessiert.
"Auf diesem Wege
entwickelt sich auch die
Baukultur weiter!" so Wolfgang Kraska.
Vor diesem Hintergrund kündigte er für die FDP
ihren Widerstand gegen
allzu enge Festsetzungen im neuen Bebauungsplan an.
Im weiteren Verfahren ist nun geplant, nach den Osterferien die
Öffentlichkeit zu
beteiligen. Die Coesfelder Bürerinnen und Bürger
werden dann
die
Gelegenheit haben, ihre persönlichen Stellungnahmen zu den
Planungen
abzugeben. Am Ende des Verfahrens wird ein fertiger Bebauungsplan
stehen, an den sich die örtlichen Grundstückseigentümer
künftig zu
halten haben.
Die Überplanung von Marienwall und
Basteiwall ist der erste Schritt, um in den nächsten Jahren den
gesamten Promenadenbereich mit neuen Bebauungsplänen zu versehen.
Somit
sind die augenblicklichen Beratungen auch für die Anlieger der
übrigen
Promenadenbereiche interessant, denn dort sind vergleichbare
Festsetzungen zu erwarten.
Ihre
FDP-Stadtratsfraktion