Was
bedeutet eigentlich ...
Allgemeine Rücklage / Ausgleichsrücklage?
Seit dem 01.01.2007 arbeitet die Stadt Coesfeld mit einem
Rechnungswesen nach dem "Neuen Kommunalen Finanzmanagement" (NKF).
Zentrale Komponenten des städtischen Rechnungswesens sind seitdem
- die Bilanz und
- die Ergebnisrechnung
einer Kommune, die im Prinzip genauso funktionieren wie Bilanz und
GuV-Rechnung im kaufmännischen Rechnungswesen.
Entgegen der in der Privatwirtschaft üblichen Bezeichnungen wird
das
Eigenkapital einer Kommune
als
Rücklage bezeichnet.
Es spaltet sich grundsätzlich in zwei Teilbeträge auf:
- Die Ausgleichsrücklage
soll einer Kommune dazu dienen, kurzfristige Verluste problemlos
auszugleichen. Solche Verluste ergeben sich dann, wenn in der Ergebnisrechnung die
kommunalen Aufwendungen höher sind als die kommunalen Erträge.
Solange die Ausgleichsrücklage nicht vollständig aufgezehrt
ist, gilt ein kommunaler Haushalt trotz vorhandener Verluste als
ausgeglichen.
- Die allgemeine Rücklage
bildet das "Kernkapital" einer Kommune, das möglichst nicht
angegriffen werden soll. Wenn allerdings die Ausgleichsrücklage
bereits vollständig aufgebraucht wurde, ist es u.U. unvermeidlich,
auch auf die allgemeine Rücklage zurückzugreifen, um
kommunale Verluste aufzufangen. Für diese Fälle gilt:
- Solange die allgemeine Rücklage an zwei
aufeinanderfolgenden Jahren nicht um mehr als 5 % des jeweiligen
Bestandes abgeschmolzen wird, ist der Haushalt genehmigungsfähig.
Andernfalls besteht die Pflicht, ein Haushaltssicherungskonzept
aufzustellen.
- Sollte das nicht möglich sein, wird die Kommune unter Nothaushaltsrecht gestellt.
Ihre
FDP-Stadtratsfraktion