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Was bedeutet eigentlich ...
Haushaltssicherung
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Die Kernaufgabe kommunaler Haushhaltspolitik besteht darin, die städtischen Ressourcen so einzusetzen, dass die Leistungsfähigkeit der Kommune dauerhaft gewährleistet ist.

Zu den Grundsätzen des Haushaltsrechts gehört insbesondere die Erhaltung des Eigenkapitals. Seine Entwicklung ist vom Konsumverhalten der Kommune abhängig, die sich in der Ergebnisrechnung (entspricht der GuV-Rechnung eines Unternehmens niederschlägt.

Im Idealfall entsprechen die kommunalen Aufwendungen (Personalaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen usw.) den kommunalen Erträge (Steuern, Zuwendungen, Transfererträge, Kostenerstattungen usw.). 

Übersteigen allerdings die Aufwendungen die Erträge, ergeben sich Verluste, die einen entsprechenden Teil des Eigenkapitals aufzehren. Treten diese Verluste dauerhaft bzw. in einem deutlichen Missverhältnis zum vorhandenen Eigenkapital auf, gerät die Leistungsfähigkeit der Kommune in Gefahr. In diesem Fall ist ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich. Auf dem Prüfstand stehen dann die kommunalen Aufwendungen (insbesondere Personal- und Sachaufwendungen) sowie die kommunalen Erträge. Beide müssen so angepasst werden, dass der Verlust zumindest auf ein erträgliches Maß vermindert wird.

Da die einzigen Erträge, die eine Kommune beeinflussen kann, die von ihr erhobenen Steuern und Leistungsentgelte sind, müssen die Bürger einer Haushaltssicherung stehenden Gemeinde davon ausgehen, dass zur Verbesserung der Ertragslage insbesondere die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuern erhöht werden. Ein in der Haushaltssicherung stehender Landkreis wird entsprechend gezwungen sein, die Kreisumlage zu erhöhen.

Die größte Position bei den Aufwendungen, die von der Kommune beeinflusst werden kann, sind die Personalaufwendungen. Die Beschäftigten der unter Haushalttsicherung stehenden Kommune müssen sich darauf einstellen, dass der "Sparkurs" Arbeitsverdichtung (keine Wiederbesetzung freiwerdender Stellen, keine Neueinstellungen) mit sich bringen wird.

 Die Aufsichtsbehörde wird insbesondere darauf achten, das kommunale Konsumausgaben nicht über Kredite (auch nicht über sogenannte "Kassenkredite" = "überzogenes Girokonto"), sondern allein im Rahmen der kommunalen Erträgen finanziert werden. Dadurch soll verhindert werden, dass heutiger kommunaler Konsum auf kommende Generationen abgewälzt wird.

Die "Gesundheit" eines kommunalen Haushaltes lässt sich anhand der folgenden Klassifizierung einschätzen:
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gehört es zu den Kernaufgaben der Gemeinde, der Stadt bzw. des Landkreises, den gesetzlichen Haushaltszielen sowie den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung eigenverantwortlich nachzukommen. Sollte dennoch eine Kommune in "Schieflage" kommen, liegt es grundsätzlich in der Verantwortung der Kommune, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.


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