Was
bedeutet eigentlich ...
Kreisumlage?
Die Kreisumlage ist eine Abgabe, die ein Landkreis von den ihm
angehörenden Städten und Gemeinden erhebt. Sie wird von
Landkreis eigenverantwortlich festgesetzt. Damit ist sie die
einzige nennenswerte Ertragsposition
im Rahmen der
Ergebnisrechnung
des Landkreises, die er
selbst
beeinflussen kann.
Sollte der Haushalt eines Landkreises in "Schieflage" kommen und der
Haushaltssicherung
unterliegen, ist er
verfplichtet,
die Kreisumlage
anzuheben -
und zwar notfalls so lange, wie es erforderlich ist, um den Haushalt
auszugleichen. § 56 (1) der nordrhein-westfälischen
Kreisordnung sagt in dieser Frage klar und erbarmungslos:
“Soweit die sonstigen Erträge eines
Kreises die entstehenden Aufwendungen nicht decken, ist eine Umlage
nach den hierfür geltenden Vorschriften von den
kreisangehörigen Gemeinden zu erheben.”
Ihre
FDP-Stadtratsfraktion