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Was bedeutet eigentlich ...
Kreisumlage
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Die Kreisumlage ist eine Abgabe, die ein Landkreis von den ihm angehörenden Städten und Gemeinden erhebt. Sie wird von Landkreis eigenverantwortlich festgesetzt. Damit ist sie die einzige nennenswerte Ertragsposition im Rahmen der Ergebnisrechnung des Landkreises, die er selbst beeinflussen kann.

Sollte der Haushalt eines Landkreises in "Schieflage" kommen und der Haushaltssicherung unterliegen, ist er verfplichtet, die Kreisumlage anzuheben - und zwar notfalls so lange, wie es erforderlich ist, um den Haushalt auszugleichen.  § 56 (1) der nordrhein-westfälischen Kreisordnung sagt in dieser Frage klar und erbarmungslos: “Soweit die sonstigen Erträge eines Kreises die entstehenden Aufwendungen nicht decken, ist eine Umlage nach den hierfür geltenden Vorschriften von den kreisangehörigen Gemeinden zu erheben.”


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