Was
bedeutet eigentlich ...
investive Maßnahmen?
Von
investiven Maßnahmen /
Investitionen spricht man dann, wenn Anlagegüter
angeschafft werden bzw. durch wertsteigernde Maßnahmen verbessert
werden.
Die Anlagegüter einer Kommune sind in der kommunalen
Bilanz auf der
Aktivseite abgebildet. Hierbei
handelt es sich insbesondere um
- Grundstücke und Gebäude (Rathaus, Schulen,
verschiedenste Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude ...)
- Infrastrukturvermögen (Straßen, Wege, Plätze
incl. Verkehrssicherungsanlagen, Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen, Brücken, Tunnel ...)
- Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
- Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung (Büromöbel,
Schulmöbel und -ausstattungen, ...)
Die Anschaffung eines neuen Anlagegutes hat
nur indirekt und in relativ geringem
Maße Einfluss auf die
Ergebnisrechnung
einer Stadt und damit Einfluss auf die Frage, ob eine Kommune einen
ausgeglichenen Haushalt
besitzt oder nicht. Aufwendungen (= für die Ergebnisrechnung
relevante Wertgrößen) entstehen nur insofern,als
- das neue Anlagegut durch seinen Einsatz einer Abnutzung unterliegt, die in
jährlichen Abschreibungen
in die Ergebnisrechnung eingeht,
- für die Anschaffung u.U. ein Kredit notwendig war und sich
nun jährliche Zinsaufwendungen
ergeben
- (im Zusammenhang mit der künftigen Nutzung) weitere Folgeaufwendungen (Material,
Personal ...)
Für investive Maßnahmen im Rahmen der
Wiederbeschaffung abgenutzter
Anlagegüter (= Reinvestitionen) müssen in einem
ausgeglichenen Haushalt i.d.R. keine Kredite aufgenommen werden. Im
Rahmen der
Ergebnisrechnung
sorgen die Abschreibungen dafür, dass nicht alle kommunalen
Erträge (Steuern, Zuwendungen, Umlagen ...) im Rahmen des
"Tagesgeschäftes" verbraucht werden und entsprechende Mittel zur
Verfügung stehen.
Lediglich in nicht ausgeglichenen Haushalten müssen auch für
Reinvestitionsmaßnahmen Kredite aufgenommen werden, da die nicht
ausgeglichene Ergebnisrechnung dafür sorgt, dass die vorhandenen
Geldmittel zunächst in den kommunalen Konsum fließen. Doch
lässt sich nur sehr bedingt dadurch "sparen", dass auf
Investitionen verzichtet wird. Die Ergebnisrechnung wird dadurch kaum
und nur indirekt verbessert (vgl. letzte Hervorhebungen weiter oben).
Zudem muss berücksicht werden, dass der Verzicht auf Investitionen
nur dazu führt, dass die vorhandene Substanz noch älter und
abgenutzter wird (ältere Gebäude, Anlagen, Feuerwehrfahrzeuge
usw. usf.). Eine Kommune, die an notwendigen Investitionen spart, lebt
auf Kosten der Substanz.
Eine Kommune, die trotz "Haushaltsschieflage" Investitionen
druchführt,
pflegt
hingegen
ihr Vermögen und
erhält es für kommende
Generationen. Auch die Tatsache, dass u.U. die Aufnahme eines
Kredites notwendig ist, schmälert diese Aussage nicht.
Schließlich ist die Generation, die die Kreditzinsen abzahlen
muss, identisch mit der Generation, die von der neuen bzw. erneuerten
Anlage den Nutzen hat.
Ihre
FDP-Stadtratsfraktion