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Gaukeleien um die Windenergie
(August 2012)
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Sehr geehrte Damen und Herren,


Windkraftanlageein Bürger war es, der auf den Versammlungen der letzten Tage (CDU und Pro Coesfeld luden ein) das Problem auf den Punkt brachte:

So schön sich die Idee eines "bäuerlichen Bürgerwindparks" auch anhört - die Umsetzung der "gut gemeinten" Idee hat nun in ein Dilemma geführt. Sind es nur die unmittelbaren Grundstückseigentümer, die für die Gründung einer "Windpark-GmbH & Co. KG" in Frage kommen? Welche weiteren Anwohner oder Grundstücksbesitzer müssten mit berücksichtigt werden? Gehören etwa auch Bürger dazu, die außerhalb der "dreifache-Höhe-Zone" wohnen? Hätten auch solche Anwohner einen Anspruch auf einen Gewinnanteil, die kein Kapital in die Gesellschaft einbringen?

Fragen über Fragen ...


Politische Lenkungsträume und kollektives Wunschdenken

Der Hintergrund dieses Dilemmas ist die Beschlusslage, die der Coesfelder Stadtrat auf Empfehlung der Stadtverwaltung zum Thema "Windkraftanlagen" gefasst hat.
Zu diesem Zweck hatte die Stadt eine Tabuflächenanalyse in Auftrag gegeben, um festzustellen, welche Flächen im Außenbereich auf keinen Fall für den Bau einer Windkraftanlage geeignet wären (z.B. aus Artenschutzgründen, Denkmalschutzgründen, Nähe zu Wohngebäuden u.v.a.m.). Die Restflächen, die nach dieser Analyse übrig blieben, wären im Umkehrschluss prinzipiell als Standort für ein Windrad geeignet und könnten mit vorhabenbezogenen Bebauungsplänen überzogen werden.

Doch bei näherem Hinsehen erweist sich diese "politische Steuerungswunsch" als teuer und überflüssig. Laut Baugesetzbuch gehört die Nutzung der Windenergie ohnehin zu den sogenannten "privilegierten Vorhaben", die im Außenbereich einer Gemeinde ausdrücklich zugelassen sind. Konkret heißt das:
  • Jeder, der im Außenbereich ein Grundstück besitzt, kann den Bau und Betrieb einer Windkraftanlage beantragen,
  • muss allerdings mit einem Einzelgutachten nachweisen, dass sein Vorhaben keine schutzwürdigen Interessen verletzt (Artenschutz, Denkmalschutz, Abstände zu Wohngebäuden u.v.a.m) .
Um dieses Einzelgutachten, dass auf eigene Kosten erstellt werden muss, kommt der Antragsteller auf keinen Fall herum, selbst wenn die Stadt bereits eine Tabuflächenanalyse durchgeführt hat.

Fazit: Auch so entstünden genehmigte Windkraftanlagen auf dazu geeigneten Standorten - ohne dass die Stadt teure Vorarbeiten leistete. Wozu soll also die "politische Steuerung" durch die Stadtverwaltung dienen - wenn nicht als neue teure Spielwiese für Stadtplaner?
Der Hintergedankegedanke eines "Bürgerwindparks" wird nicht verschwiegen: Wo die "Betroffenen" (wer immer das auch ist) den Bau eines Windparks zu einem gemeinsamen Projekt machen, werden Widerstände und Bedenken zerstreut und Akzeptanz hergestellt.

Es spricht überhaupt nichts dagegen, sich mit anderen zusammenzuschließen, um gemeinsam ein Ziel zu erreichen - im Gegenteil. Wer z.B. das unternehmerische Risiko teilen möchte, das mit dem Betrieb eines Windpark einhergeht, und zudem das notwendige Betriebskapital lieber zusammen mit seinen Nachbarn aufbringt, ist mit der Gründung einer Gesellschaft gut beraten.

Problematisch wird es allerdings dann, wenn ein solches Unternehmen dazu dienen soll, "Landfrieden" zu erzeugen. Die Interessen von etwa zehn potentiell Betroffenen mögen noch gut unter einen Hut zu bringen sein, aber fast unmöglich erscheint es, wenn mehrere Dutzende von Anliegern mit ihrer Bedenken und Wünschen "auf der Matte stehen."

Machen wir uns nichts vor: Der oder die Betreiber eines Windparkes möchten mit ihrer Investition Geld verdienen. Sie haben kein Interesse daran, einen "Arbeiter- und-Bauern-Windpark" zu finanzieren, bei dem anschließend jeder die Hand aufhält und Gewinnanteile beansprucht. Umgekehrt ist kein Anlieger ernsthaft bereit, tatsächliche oder auch nur empfundene Wertverluste an seinem Wohnumfeld, die er auf ein neu gebautes Windrad zurückführt, mit Kleckerbeträgen abspeisen zu lassen.


Die einzige Lösung heißt folglich auch hier, sich allein an die gesetzlichen Regelungen zu halten: Jedes Windradvorhaben muss individuell entsprechend der Gesetzeslage geprüft und entschieden werden.


Der Weg aus dem Dilemma ...

Der Stadtrat hat nunmal entschieden (übrigens: bei Gegenstimmen der FDP!), über einer Tabuflächenanalyse eine "kollektive Lösung" für denkbare Windparkstandorte zu suchen. Da wir nicht davon ausgehen, dass die Stadtratsmehrheit diese Beschlusslage verlässt, müssen wir unsere Vernunft also dazu nutzen, auf dieser Grundlage sinnvolle Lösungswege zu finden.

Da die Stadtverwaltung bislang den Eindruck erweckt hat, der Stadtrat könne neben den gesetzlichen Bestimmungen zusätzliche eigene Kriterien festlegen, um die Errichtung von Windkraftanlagen zu '"steuern", müssen wir sie nun beim Wort nehmen und solche Regelungen einfordern.

Die einfachste und klarste Lösung wäre:

Eine solche Lösung brächte von vornherein eine wesentlich höhere Planungssicherheit sowohl für Wohnanlieger als für potentielle Windkraftanlagenbetreiber. Zudem würde eine solche Lösung schnellere und nachbarschaftsverträglichere Verfahren ermöglichen, denn schließlich möchte sich niemand solche Einzelfallprüfungen vorstellen, bei denen Verwaltungsmitarbeiter samt Gutachter von Haus zu Haus gehen, um beschwerdeführenden Anwohnern zu raten: "Stellen Sie doch Ihr Sofa um, dann müssen Sie nicht mehr zum Fenster hinaus die Windräder angucken!"


Ihre FDP-Stadtratsfraktion