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Windvorranggebiete: Kritischer Wind aus Goxel
(Juli 2012)


Sehr geehrte Damen und Herren,

Windkraftanlage17 Grundstückseigentümer haben sich vor Ort bereits zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen, um einen sogenannten "Bürgerwindpark" zu betreiben - eine von der politischen Mehrheit und der Stadtverwaltung geförderte Idee zum Bau von Windkraftanlagen, die u.a. verhindern soll, dass sich nachbarschaftlicher Widerstand gegen die hohen Windräder entwickelt.

Doch im Juni 2012 haben sich 94 Anwohner an die Stadt gewandt. Aus ihrer Sicht wird bei den bisherigen städtischen Planungen von zu geringen Mindestabständen zwischen Windkrafträdern und Wohnhäusern ausgegangen. Ihr Anliegen: Die städtischen Gremien sollten ihre bisherigen Planungen überdenken.

(Eine ausführliche Darstellung des nachbarschaftlichen Protestes in Goxel finden Sie auf www.goxel.de, dort unter www.goxel.de/00wka.html ).


Regenerative Energien in der Kommunalpolitik

Über die politische Notwendigkeit, regenerative Energien (insbesondere die Weiterentwicklung der Energiegewinnung aus Windkraft, Sonnenlicht etc.) zu entwickeln, besteht kein Zweifel. Der augenblicklichen Praxis der Förderung dieser Energieformen steht die FDP jedoch sehr kritisch gegenüber, denn sie führt lediglich zum Bau größerer Anlagen, aber nicht zur nennenswerten Verbesserung der Technologie (z.B. Speichertechniken). Das führt dazu, dass Windenergie eine weiterhin eher ineffiziente und damit teure Energieform sein wird, und je mehr davon produziert und zu garantierten hohen Preisen in die Stromnetze eingespeist wird, umso stärker werden über kurz oder lang die Strompreise ansteigen.

In der Kommunalpolitik geht es jedoch nicht um grundsätzliche politische Fragen, die auf landes- oder bundespolitischer Ebene gelöst werden müssen, sondern um die Umsetzung rechtlicher Vorgaben. Für die FDP steht somit nicht der ideologische Schlagabtausch, sondern allein eine möglichst vernünftige Lösung im Vordergrund.

Um eine vernünftige Lösung zu treffen, sind aus Sicht der FDP folgende Sachverhalte relevant:
  1. Aus der bislang vorliegenden Rechtsprechung lässt sich entnehmen, dass ein Abstand von weniger als dem Zweifachen der Windkraftanlagenhöhe als i.d.R problematisch, ein Abstand von mehr als dem Dreifachen der Windkraftanlagenhöhe hingegen als unproblematisch angesehen wird.

  2. Im sich so ergebenden Zwischenbereich (Abstand zur Windkraftanlage in zwei- bis dreifacher Höhe der Anlage) muss jeder Standort einer gründlichen Einzelfallprüfung unterzogen werden. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass die Verwaltung auch bei Einzelfallprüfungen nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlungen verstoßen darf. Konkret heißt das: Wenn erst einmal dem einen Windradbetreiber am Standort X ein Abstand von 400 Metern zur nächsten Wohnbebauung genehmigt wurde, dann ist es sehr schwer, einem anderen Windradbetreiber am Standort Y diesen Mindestabstand zu versagen - dazu ist die Topographie der münsterländer Landschaft zu einförmig, als dass am Standort Y grundsätzlich andere Standortbedingungen festzustellen wären als am Standort X. 
Somit kann aus Sicht der FDP die vernünftige Lösung nur wie folgt aussehen:
Eine solche Entscheidung würde
Machen wir uns nichts vor: Jede Einzelfallentscheidung kann schnell zur Folge haben, dass die jeweiligen Antragsteller bzw. Anwohner ihre jeweiligen Erfolge mit den Entscheidungen an anderer Stelle abwägen. Letztlich wird der geringste Mindestabstand, der an einer x-beliebigen Stelle des Coesfelder Stadtgebietes genehmigt wurde, zum Maßstand für andere "Einzelfallentscheidungen" werden. Die daraus drohenden Nachteile lägen auf der Hand: Die Stadt könnte "hintenherum" erreichen, dass geringere Mindestabstände genehmigungsfähig wären, als für die Anwohner verträglich wäre, und über viele Jahre bestünde die Gefahr, dass sich unterlegen oder benachteiligt fühlende Beteiligte an die Gerichte wendeten.
 

Ihre FDP-Stadtratsfraktion