Windvorranggebiete:
Kritischer Wind aus Goxel
(Juli 2012)
Sehr geehrte Damen und Herren,
17 Grundstückseigentümer haben sich
vor Ort bereits zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
zusammengeschlossen, um einen sogenannten "Bürgerwindpark"
zu betreiben - eine von der politischen Mehrheit und der
Stadtverwaltung geförderte Idee zum Bau von
Windkraftanlagen, die u.a. verhindern soll, dass sich
nachbarschaftlicher Widerstand gegen die hohen Windräder
entwickelt.
Doch im Juni 2012 haben sich 94 Anwohner an die Stadt gewandt.
Aus ihrer Sicht wird bei den bisherigen städtischen
Planungen von zu geringen Mindestabständen zwischen
Windkrafträdern und Wohnhäusern ausgegangen. Ihr
Anliegen: Die städtischen Gremien sollten ihre bisherigen
Planungen überdenken.
(Eine ausführliche Darstellung des nachbarschaftlichen
Protestes in Goxel finden Sie auf
www.goxel.de,
dort unter
www.goxel.de/00wka.html
).
Regenerative Energien in der
Kommunalpolitik
Über die politische Notwendigkeit, regenerative Energien
(insbesondere die Weiterentwicklung der Energiegewinnung aus
Windkraft, Sonnenlicht etc.) zu entwickeln, besteht kein
Zweifel. Der augenblicklichen Praxis der Förderung dieser
Energieformen steht die FDP jedoch sehr kritisch gegenüber,
denn sie führt lediglich zum Bau größerer
Anlagen, aber nicht zur nennenswerten Verbesserung der
Technologie (z.B. Speichertechniken). Das führt dazu, dass
Windenergie eine weiterhin eher ineffiziente und damit teure
Energieform sein wird, und je mehr davon produziert und zu
garantierten hohen Preisen in die Stromnetze eingespeist wird,
umso stärker werden über kurz oder lang die
Strompreise ansteigen.
In der Kommunalpolitik geht es jedoch nicht um
grundsätzliche politische Fragen, die auf landes- oder
bundespolitischer Ebene gelöst werden müssen, sondern
um die Umsetzung rechtlicher Vorgaben. Für die FDP steht
somit nicht der ideologische Schlagabtausch, sondern allein eine
möglichst vernünftige Lösung im Vordergrund.
Um eine vernünftige Lösung zu treffen, sind aus Sicht
der FDP folgende Sachverhalte relevant:
- Aus der bislang vorliegenden Rechtsprechung lässt
sich entnehmen, dass ein Abstand von weniger als dem
Zweifachen der Windkraftanlagenhöhe als i.d.R
problematisch, ein Abstand von mehr als dem Dreifachen der
Windkraftanlagenhöhe hingegen als unproblematisch
angesehen wird.
- Im sich so ergebenden Zwischenbereich (Abstand zur
Windkraftanlage in zwei- bis dreifacher Höhe der
Anlage) muss jeder Standort einer gründlichen
Einzelfallprüfung unterzogen werden. Dabei ist jedoch
zu bedenken, dass die Verwaltung auch bei
Einzelfallprüfungen nicht gegen den Grundsatz der
Gleichbehandlungen verstoßen darf. Konkret heißt
das: Wenn erst einmal dem einen Windradbetreiber am Standort
X ein Abstand von 400 Metern zur nächsten Wohnbebauung
genehmigt wurde, dann ist es sehr schwer, einem anderen
Windradbetreiber am Standort Y diesen Mindestabstand zu
versagen - dazu ist die Topographie der
münsterländer Landschaft zu einförmig, als
dass am Standort Y grundsätzlich andere
Standortbedingungen festzustellen wären als am Standort
X.
Somit kann aus Sicht der FDP die vernünftige Lösung
nur wie folgt aussehen:
- Es wird von vornherein ein Abstand zwischen
Windkraftanlage und Wohnbebauung in Höhe des dreifachen
der Anlagenhöhe festgeschrieben.
Eine solche Entscheidung würde
- sowohl für Anwohner als auch für
Windkraftanlagenbetreiber die bestmögliche
Planungssicherheit gewährleisten und
- der Stadt Coesfeld erhebliche Planungskosten ersparen,
denn auf diesem Wege würden von Beginn an nur die
Gebiete in die Betrachtung einbezogen, die unstrittig als
Standort für Windkraftanlagen geeignet wären.
Unnötiges städtisches Engagement an letztlich
nicht geeigneten Standorten würde entfallen.
Machen wir uns nichts vor: Jede Einzelfallentscheidung kann
schnell zur Folge haben, dass die jeweiligen Antragsteller bzw.
Anwohner ihre jeweiligen Erfolge mit den Entscheidungen an
anderer Stelle abwägen. Letztlich wird der geringste
Mindestabstand, der an einer x-beliebigen Stelle des Coesfelder
Stadtgebietes genehmigt wurde, zum Maßstand für
andere "Einzelfallentscheidungen" werden. Die daraus drohenden
Nachteile lägen auf der Hand: Die Stadt könnte
"hintenherum" erreichen, dass geringere Mindestabstände
genehmigungsfähig wären, als für die Anwohner
verträglich wäre, und über viele Jahre
bestünde die Gefahr, dass sich unterlegen oder
benachteiligt fühlende Beteiligte an die Gerichte wendeten.
Ihre FDP-Stadtratsfraktion