"Wohnen Am
Kulturquartier": Irritationen zur Bodensanierung
(August 2011)
Sehr geehrte Damen und Herren,
"keine Nutzung des Grundwassers",
"keine Anpflanzung von
Obstbäumen" - das sind die Ratschläge, die die Stadt
den jetzigen und zukünftigen Grundstückseigentümern auf
dem neuen Baugelände "Am Kulturquartier" an der Osterwicker
Straße gibt. Der Grund: Da ein erheblicher Teil des Geländes
früher industriell genutzt wurde, ist das Grundwasser mit
krebserregenden Chlorkohlenwasserstoffen belastet - und bleibt es auch!
Laut den jüngsten Gutachten, die für die
Sanierung des Gebietes erstellt wurden, handelt es sich u.a. um das
leichtflüchtige Tetrachlorethen, dass in einer Konzentration von
bis zu 190 Mikrogramm pro Liter im Grundwasser nachgewiesen wurde.
Damit liegt diese Konzentration deutlich über dem erlaubten
Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter. Dennoch verzichtet die Stadt
nun darauf, den ehemals industriell genutzten Geländeboden nun
nicht mehr
bis zu der ursprünglich geplanten Tiefe von 7,50 m zu sanieren,
sondern nur noch bis zu einer Tiefe von ca. 3,50 m.
Die FDP hält dieses Sanierungskonzept für ausgesprochen
fragwürdig, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die
giftigen Substanzen aufgrund der Kapillarwirkungen im Boden - der Boden
saugt sich sich auch aus tieferen Regionen voll - wiederum in
höhere Regionen aufsteigen werden. Auch die Fundamente der neuen
Gebäude könnten eine solche Sogwirkung unterstützen.
Auch die städtische Begründung für den Verzicht auf eine
tiefere Auskofferung des Bodens nimmt die FDP mit Befremden zur
Kenntnis. Angeblich habe sich "plötzlich" herausgestellt, dass
sich unter der Osterwicker Straße eine größere
Torflinse befindet. Dadurch sei zu befürchten, dass eine
Auskofferung auf bis zu 7,50 m diese Torflinse entwässern und
damit die Osterwicker Straße absenken könnte. Doch die
umfangreichen Torfvorkommen in diesem Gebiet hätten der Stadt
schon vorher bekannt sein müssen. Aus den Unterlagen, die zu den
Sanierungsplänen des Geländes vorliegen, geht hervor, dass
sie bereits im Jahre 1970 gutachterlich festgestellt wurden!
Noch größeres Befremden erregt bei der FDP die Tatsache,
dass die Stadtverwaltung gegenüber den Interessenten offenbar auf
möglichst schnelle Abschlüsse der
Grundstückskaufverträge dringt. Wer im Bereich der ehemaligen
Strumpffabrik ein Grundstück kaufen möchte, sollte sich
darüber im Klaren sein, dass es sich u.U. um ein belastetes
Grundstück mit deutlichen Nutzungseinschränkungen handelt.
Diese Überlegung ist nicht nur hinsichtlich des eigenen
Nutzungsinteresses von Belang, sondern auch bei der Frage, welchen Wert
die Immobilie bei einem späteren Weiterverkauf haben wird.
Die FDP fordert daher, den Grundstücksinteressenten die
Gelegenheit zu gewähren, sich so gründlich wie möglich
mit den vorliegenden gutachterlichen Aussagen zu befassen und u.U.
weiteren fachlichen Rat einzuholen. Schließlich werden die
Aussagen zu der Grundstücksbelastung und die
Nutzungsungseinschränkungen Bestandteil ihres Kaufvertrages!
Ihre
FDP-Stadtratsfraktion