Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 12 "Druffels Feld"
(Juli 2010)
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem zum Schluss der "Verwaltungsmotor" noch etwas ins Stocken
gekommen war, liegt nun der überarbeitete Bebauungsplan für
das Wohngebiet "Druffels Feld" vor. Auf seiner Sitzung vom 23.06.2010
beschloss der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen einige
Änderungen sowie die
Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung.
Erfreulich ist: Die Mehrheit der
Hauseigentümer, die ihr Interesse an bislang nicht erlaubten
Veränderungen bzw. Erweiterungen geäußert hatten,
können sich bei ihren Vorhaben schon bald nach erleichterten
Vorschriften richten.
Doch nicht das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes wurde
überarbeitet. Die künftigen erleichterten Bedingungen gelten
nur auf folgenden Straßenabschnitten (vgl. Skizze; für eine
größere Wiedergabe bitte auf die Skizze "klicken"):
- im Akazienweg (nördliche Straßenseite)
- im Lärchenweg (nördliche Straßenseite zwischen
Birkenweg und Stadthagen)
- im Stadthagen für die Reihenhäuser auf der westlichen
Straßenseite
Die Art der baulichen Nutzung war bisher als
"Kleinsiedlungsgebiet"
festgeschrieben, eine in den 1960ger Jahren noch verbreitete
Nutzungsstruktur. Besondere Merkmale waren insbesondere die
großen
Nutzgärten und die Möglichkeit, auf den Grundstücken
landwirtschaftlichen Nebenerwerb oder andere gewerblichen Nutzungen zu
betreiben. Künftig werden die geänderten Teilflächen als
"Allgemeines Wohngebiet"
geführt. Dadurch werden sie zu einem reinen Wohngebiet; die
Gärten
dürfen ausschließlich als Wohngärten genutzt werden.
Auf diese Weise
war es möglich, die Baulinien und bebaubaren Flächen etwas
großzügiger
zu gestalten.
Ansonsten sind die Festsetzungen an den Teilflächen an
Akazienweg und Lärchenweg
nahezu identisch. Neben der Vorgabe, die Außenwandflächen
grundsätzlich in
rotbuntem
Mauerwerk auszuführen und die Grundstücke in
Hecken bzw. in Hecken eingebundene
Zäune auszuführen, gelten die folgenden Festsetzungen
gleichermaßen:
- Eingeschossige
Wohneigenheime in offener Bauweise als Einzelhäuser.
- Traufenhöhe
max. 3,75 m gemessen von der Oberkante des Erdgeschossfusbodens bis zum
Schnittpunkt der senkrechten Verlängerung der Außenfassade
mit der Dachhautaußenkante.
- Garagen mit
Flachdach. In dem Bereich zwischen Straßenbegrenzungslinie und
der nächstliegenden Baugrenze bzw. deren gedachten
Verlängerung bis zur Grundstücksgrenze (= Vorgarten) sind
Garagen nicht zulässig.
- Untergeordnete bauliche
Anlagen sind mit von den Festsetzungen abweichenden
Dachneigungen oder mit einem Flachdach nur außerhalb der
Vorgärten zulässig.
(zitiert aus den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.12
"Druffels Feld", Sitzungsvorlage 148/2010)
Einzig die Vorschriften zur
Eindeckung
der Dächer (auf Fachchinesisch: "Dachhaut") unterscheiden
sich. Mal sind blaue bis schwarze, mal hellbraune bis dunkelbraune
Dachziegel erlaubt.
Für die
Reihenhäuser am
Stadthagen wird der
Dachausbau
erlaubt - allerdings unter genau festgelegten Bedingungen.
Dachaufbauten, so die Festsetzung, sind bis maximal 70 % der
Fassadenlänge und mit einem Rücksprung von mindestens 1,00 m
(horizontal gemessen) zwischen Fassaden und Außenwand der
Dachaufbauten als Flachdachgauben zulässig. Zudem muss ein Abstand
zwischen First und Dachaufbau von mindestens 40 cm (lotrecht gemessen)
eingehalten werden. Dacheinschnitte sind unzulässig.
Umständliche
Bebauungsplanänderungen als "teurer Spaß"
Die FDP ist mit diesem Planungsverfahren höchst unzufrieden, denn
auf diesem Weg wird das Gebiet zu einem Flickenteppich und Stadtplanung
zu einem "teuren Spaß".
Warum, so die einfache Frage, wurde nicht der
gesamte Bebauungsplan
überarbeitet? Warum wurden nicht überall die Festsetzungen
gleichermaßen gelockert? Schließlich sind Änderungen
in den jetzt überarbeiteten Teilbereichen des Bebauungsplanes
nahezu identisch - und direkt daneben liegen viele weitere
Grundstücke, für die dieselben Bedingungen gelten.
Die Stadtverwaltung begründet diese Beschränkung damit, dass
nur in diesen Teilbereichen von den Anwohnern ein entsprechender Bedarf
angemeldet wurde. Für die weiteren Bereiche gäbe es nunmal
keine Anfragen, und somit bestehe
"derzeit
kein Handlungsbedarf".
Doch was passiert, wenn vielleicht in einem halben Jahr jemand von der
Südseite des Lärchenwegs etwas an seinem Haus verändern
möchte? Was passiert, wenn vielleicht in einem Jahr jemand aus dem
Eschenweg oder aus dem Buchenweg einen entsprechenden Antrag stellt? -
Wird dann jedesmal der nächste
"Flicken" neu überplant?
Die FDP meint: Diese Vorgehensweise
ist nicht vernünftig! Hier schafft sich die Stadtverwaltung
selbst eine Unmenge an Arbeit - und das in einer Zeit, in der die
städtischen Gelder knapp sind und Sparen angesagt ist! Wir
werden uns dafür einsetzen, dass die Stadt ihre
diesbezüglichen Sparpotentiale erkennt und zum Wohle seiner
Bürger ausschöpft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
FDP-Stadtratsfraktion