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"Expert"-Markt: Neuer Anlauf an der Sökelandstraße 
(November 2008)
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nun wurde es doch nicht so einfach, wie es sich Poltik und Verwaltung mit dem Stadtratsbeschluss vom 13.03.2008 erhofft hatten. Mit der Ausweitung des städtischen "Kerngebietes" (= Innenstadtbereich mit typischer gewerblicher Nutzung) bis an die Bahnhinie heran sollte ermöglicht werden, dass der Expert-Markt aus der Gartenstraße in die Sökelandstraße umziehen kann (vgl.  Ausweitung des Innenstadtbereichs (Apr. 2008) ).

Doch nun haben sowohl die Bezirksregierung als auch die Industrie- und Handelskammer starke Bedenken gegen dieses Vorgehen geäußert. Die Sökelandstraße und ihr Umfeld wurden nicht als städtisches Kerngebiet eingestuft, da wesentliche Merkmale (typische Handels-, Verwaltungs- oder Kultureinichrungen) fehlen. Auch in der Zukunft sei nicht absehbar, dass eine solche Entwicklung um die Sökeland eintreten könnte.

PlanDie nachträgliche Konsultierung eines Fachanwaltes für Planungsrecht erbrachte keine Stärkung der städtischen Position. Offenbar waren Verwaltung und Stadtrat mit ihrem Beschluss vom 13.03.2008, das Kerngebiet auszuweiten, über das Ziel hinausgeschossen ...


Ein neuer Anlauf

Da dennoch ein Weg gefunden werden soll, dem Expert-Markt die Ansiedlung auf der Sökelandstraße zu ermöglichen, wird nun wie folgt vorgegangen (Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen vom 22.10.2008 sowie des Stadtrates vom 30.10.2008):
  • Auf die Ausweitung der Kerngebietsfläche wird verzichtet.
  • Der Bereich zwischen Innenstadt und Bahnhof soll künftig teilweise als Mischgebiet und teilweise als Sondergebiet "Wohn- und Geschäftshaus" festgesetzt werden.
Das neue Sondergebiet "Wohn- und Geschäftshaus" erstreckt sich über die Fläche des ehemaligen Stall-Möbelhauses. Im Erdgeschoss dieses Komplexes soll der Extra-Markt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1000 m² seine Pforten eröffnen können, während zur Straße hin in den darüberliegenden Stockwerken Wohnungen angeboten werden sollen.

Die Ausweisung der umgebenden Flächen als Mischgebiet bedeutet, dass dort sowohl Wohnungen als auch nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe sowie Einzelhandelsgeschäfte bis zu einer Größe von 800 m² zulässig sind. Diese Festsetzung erscheint auch deswegen sinnvoll, weil es an einer stark befahrenen Straße wie der Sökelandstraße immer schwieriger werden wird, Erdgeschosswohnungen zu vermieten. Nach Einschätzung der Verwaltung ist es denkbar, dass um Sökeland- und Gartenstraße insgesamt maximal 4000 m² an Einzelhandelsfläche (einschließlich Parkplätzen etc., also "netto" etwa 2000 m² an Verkaufsfläche) entstehen könnten.

Aufgrund des Umfangs der Änderungen ist eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich, so dass im Januar kommenden Jahres mit dem Beschluss des Bebauungsplanes gerechnet werden kann. Das Verfahren wird sich dadurch um maximal 10 Wochen verzögert haben.
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