Neumühle: Nur
ein "Alibi-Schild"?
(Oktober 2008)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die festgestellte Verkehrsbelastung sei auf keinen Fall für eine
Tempo-30-Zone zu hoch. Ohnehin sei es unmöglich, Anliegerverkehr
wirkungsvoll zu kontrollieren. So fachsimpelten Verwaltung und
gewählte Ausschussmitglieder auf der Sitzung des Ausschusses
für Umwelt, Planen und Bauen am 22.10.2008 zum Thema
"Durchgangsverkehr auf der Neumühle".
Das einzige Problem, dass die große Ausschussmehrheit und die
Verwaltung nun sehen: Die Beschilderung mit einem "Durchfahrt verboten
- Anlieger frei"-Schild sei offensichtlich "eigentlich nicht
richtig" ... Die Straße, so die Feststellung nach
Verkehrszählung und Verkehrsschau, sei zu einer Tempo-30-Zone
ausgebaut und besitze eine "allgemeine
Erschließungsfunktion". Selbst Fahrzeuge mit
Pferdeanhängern, die von der Borkener Straße zur Reithalle
fahren wollten, sollten eigentlich
auch über die Neumühle fahren dürfen ... Somit, so die
Einschätzung der Ausschussmehrheit, spräche nichts dagegen,
die Straße der Allgemeinheit (also auch dem Durchgangsverkehr)
zur Verfügung zu stellen.
Sand in die Augen der
Bürger
Besonders befremdlich erscheint in diesem Zusammenhang die Aussage des
Beigeordneten Backes, wonach es sich bei der “Durchfahrt verboten -
Anlieger frei” - Beschilderung lediglich um ein “Alibi-Schild” handele. Im Klartext:
Den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung war stets bewust, dass
mit einem solchen Verkehrsschild keine Problemlösung
herbeigeführt wird. Es diente lediglich dazu, den betroffenen
Bürgern Sand in die Augen zu streuen. Indem man ihnen eine
Problemlösung vorgaukelt, möchte man ihre Gemüter
beruhigen. ... 100 weitere
Fälle dieser Art soll es in Coesfeld geben, so Herr Backes.
- 100 mal mehr "Sand in die Augen der
Bürger"?
Ausschuss wollte nicht
entscheiden
In der Frage "Durchgangsverkehr auf der Neumühle" wollte der
Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen allerdings keine eigene
Entscheidung treffen. Schließlich einigte man sich darauf, in dem
Problem
keine "Planungsangelegenheit", sondern lediglich ein
"verkehrsrechtliches Problem" zu sehen. Somit wäre nicht der
Ausschuss
für Umwelt, Planen und Bauen zuständig, sondern die
Ordnungsbehörden.
Diese (Fachbereich 30 bzw. Bürgermeister Öhmann als oberster
Behördenleiter) sollen nun im Rahmen "verkehrsrechtlicher
Erwägungen"
eine Entscheidung treffen.
Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Fraktion den
folgenden Brief an Bürgermeister Öhmann geschrieben:
Freie
Demokratische Partei
Stadtratsfraktion
Coesfeld
24.10.2008
Bürgermeister der Stadt Coesfeld
Heinz Öhmann
Markt 8
48653 Coesfeld
Verkehrssituation auf der Neumühle
Beratung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen vom
22.10.2008
Sehr geehrter Herr Öhmann,
auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen vom
22.10.2008 wurde das Problem “Durchgangsverkehr auf der Neumühle”
behandelt. Anlass dieses Tagesordnungspunktes waren zwei Anträge
aus der Bürgerschaft sowie ein Antrag der FDP.
An den Einfahrten zu ihrer Straße steht das Schild “Durchfahrt
verboten - Anlieger frei”. Diese Beschilderung besagt eindeutig, dass
Durchgangsverkehr von der Neumühle ferngehalten werden soll.
Der Ausschuss konnte sich in seiner großen Mehrheit nicht dazu
durchringen, seine politische Verantwortung wahrzunehmen und über
die Anträge zu entscheiden. Vielmehr folgte er der Ansicht der
Verwaltung, die an der Neumühle eine “rein verkehrsrechtliche
Problematik” sieht. Der “schwarze Peter” wurde somit an die
Ordnungsbehörden weitergeschoben; der Fachbereich 30 bzw. Sie,
Herr Öhmann, als oberster Behördenleiter sollen im Rahmen
Ihrer ordnungsbehördlichen Kompetenz über diese Angelegenheit
entscheiden.
Die Bürger vertrauen in die Richtigkeit und die Ernsthaftigkeit
aufgestellter Verkehrsschilder. Sie vertrauen darauf, dass die Stadt es
ernst gemeint hatte, als sie mit den Schildern den Durchgangsverkehr
aus der Neumühle heraushalten wollte. Sie erwarten nun, dass ihre
Einhaltung durchgesetzt wird. Der Ausbau der Straße zu einer
Tempo-30-Zone, der zudem zum größten Teil von den Anliegern
bezahlt wurde, darf auf keinen Fall als Argument dafür dienen, nun
Durchgangsverkehr auf der Neumühle zuzulassen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, im Sinne der großen
Mehrheit der Anlieger der Neumühle zu entscheiden. Die
Verkehrszeichen “Durchfahrt verboten - Anlieger frei” dürfen nicht
entfernt werden. Vielmehr bitte ich Sie, nach Lösungen zu suchen,
wie das dahinter liegende Ansinnen (Unterbindung des
Durchgangsverkehrs) umgesetzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kraska
(Fraktionsvorsitzender)
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Ihre
FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat
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