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Tempo 30 auf der Reiningstraße: Am 18.12. ist Bürgerversammlung! 
(Dezember 2007)
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Termin der Bürgerversammlung zum Thema “Tempo 30 auf der Reiningstraße” (18.12.2007) rückt immer näher - Zeit, um sich mit einigen zentralen Fragen zu beschäftigen!


Welchen Sinn machen die vorgeschlagenen Verkehrslenkungsmaßnahmen?
  • Aufpflasterungen in den Eingangsbereichen der Straße erscheinen durchaus hilfreich, denn sie signalisieren dem einbiegenden Autofahrer deutlich: Ab hier wird langsam gefahren!
  • Aber: Ob ein Minikreisel auf der Kreuzung mit Haugen Kamp / Oldendorper Weg Sinn macht, ist eine andere Frage. Eine schlichte “Rechts-vor-links-Regelung” brächte wahrscheinlich genauso viel (und kostete deutlich weniger).
  • Ob “alternierendes Parken” zu einer Verbesserung der Verkehrssituation führt, darf ebenfalls bezweifelt werden. Schon jetzt parken Fahrzeuge auf beiden Straßenseiten - und wenn der DJK Heimspiel hat, stehen dort sogar noch mehr Fahrzeuge, als bei dem fragwürdigen Freilandversuch von Pro Coesfeld zu sehen waren. Notorische Raser, die sich bislang nicht von parkenden Fahrzeugen bremsen ließen, werden sich auch von  “alternierendem Parken” nicht beeindrucken lassen. Nur regelmäßige und strenge Kontrollen helfen hier weiter!
  • Die Vorschläge der Gutachter beziehen ebenfalls den Ausbau der Fußwege ein. Gerade diese Maßnahme erscheint angesichts des starken Verkehrsaufkommens sinnvoll, auch wenn es möglicherweise zur Erhebung von Anliegergebühren kommt!
... wobei wir bei der Kostenfrage sind!


Was könnten die Verkehrslenkungsmaßnahmen - auch für die Anlieger! - kosten?


Zur komkreten Höhe der Kosten gab es bislang noch keine Auskünfte. Beigeordneter Backes hatte vor dem Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen am 10.10.2007 lediglich durchblicken lassen, dass Anliegerbeiträge für die Ausbaumaßnahmen “nicht ausgeschlossen werden” können. 

Unter folgenden Rahmenbedingungen wären Anliegerbeiträge denkbar:
  • Sollten die Verkehrslenkungsmaßnahmen als Straßenausbau gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) aufgefasst werden, könnten 60 % der Kosten der Ausbauten auf der Fahrbahn auf die Anlieger umgewälzt werden (gemäß der entsprechenden Satzung der Stadt Coesfeld und unter der Voraussetzung, dass die Reiningstraße als “Haupterschließungsstraße” für angrenzende Wohngebiete klassifiziert würde. (Wenn Sie sich die Satzung anschauen möchten, "klicken" Sie bitte hier - es erscheint die über der Homepage unserer Stadt abrufbare "Satzung über die Erhebung von Beiträgen ... für städtebauliche Maßnahmen"). Von besonderem Interesse ist der ausführliche Paragraph 4 , in dem die Klassifizierung der Straßen und der prozentuale städtische bzw. Anliegeranteil an den Ausbaukosten geregelt ist.)
  • Allerdings könnte auch der kurios anmutende Fall eintreten, dass für die Reiningstraße noch niemals Anliegerbeiträge erhoben wurden und die Baumaßnahmen als “Erschließungsmaßnahmen” im Sinne des Baugesetzbuches (§§ 127 ff) betrachtet werden könnten - das könnte für die Anlieger dann etwas teurer werden. Die Stadt hat auf Grundlage des Baugesetzbuches eine Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen erlassen. Nach § 4 dieser Satzung trägt die Stadt 10 % der Erschließungskosten; 90 % Kostenanteil verblieben demnach bei den Anliegern. (Wenn Sie sich diese Satzung  - und insbesondere den Paragraphen 4 - anschauen möchten, "klicken" Sie bitte hier. Es erscheint die über die Homepage unserer Stadt abrufbare "Satzung  der Stadt Coesfeld über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen"). Somit ist es für die Anlieger also von Interesse, sich zu erinnern, ob in der Vergangenheit bereits einmal Erschließungs- oder Ausbaubeiträge für die Reiningstraße erhoben wurden.
Was die einzelnen Baumaßnahmen kosten würden, ist noch nicht bekannt. Entsprechende Auskünfte könnten Sie auf der Bürgerversammlung von den Verwaltungsvertretern einfordern.


Die Haltung der FDP


Die FDP tritt dafür ein, dass Coesfelds Straßenverkehr ein einheitliches Erscheinungsbild erhält. Dazu gehören großflächige Tempo-30-Gebiete und eine klare Trennung von Hauptverkehrsstraßen und Wohnstraßen. Zudem gehört dazu, dass unnötiger Durchgangsverkehr aus Wohngebieten herausgehalten wird.

Vor diesem Hintergrund befürworten wir, dass die Reiningstraße in eine Tempo-30-Zone integriert wird. Zwar wird der größere Teil der Belastung dadurch nicht beseitigt, aber in einer Tempo-30-Zone würde der Verkehr ruhiger und sicherer fließen. Allerdings sind regelmäßige Verkehrskontrollen notwendig!

Da die angestrebten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Reiningstraße in besonderem Maße auch im Sinn des gesamtstädtischen Verkehrsentwicklungsplanes sind, fordert die FDP, dass die Ausbaukosten so weit wie möglich von der Stadt getragen werden. Schließlich konnte bei der Fahrbahnsanierung des Jakobiwalls auch erreicht werden, dass die Anlieger nicht belastet wurden!

Mit freundlichen Grüßen