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Cronestraße: "Nachverdichtung" in den Gärten 
(November 2007)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im August 2007 stellten einige Grundstückseigentümer an der Cronestraße den Antrag, den für ihre Straße gültigen Bebauungsplan zu ändern. Der Hintergrund: Seitens der Eigentümer besteht der Wunsch, die hintere Baugrenze bis auf den Mindestabstand von 3 Metern an ihre Grundstücksgrenzen zu verschieben, um im Rahmen einer Bebauung eine bessere Ausnutzbarkeit der Flächen zu erreichen.

Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen hat am 07.11.2007 diesen Antrag aufgegriffen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Bebauungsplanänderung vorzubereiten.

In Rahmen dieses Verfahrens müssen verschiedene Aspekte abgewogen werden. Dazu gehören insbesondere städtebauliche Gesichtspunkte wie die Stellung und Ausrichtung der neuen Baukörper hinsichtlich Besonnung und Belichtung, aber auch im Nebeneinander mit den Nachbargrundstücken. Die maximal zulässige überbaubare Grundstücksfläche etc. muss ebenfalls festgelegt werden.

Das Ansinnen der bauwilligen Anlieger der Cronestraße deckt sich durchaus mit dem städtebaulichen Ziel der “Nachverdichtung”. Konkret ist damit gemeint, dass insbesondere im Innenstadtbereich freie bebaubare Flächen erschlossen und bebaut werden sollen. Dieses war auch eines der Argumente, um Herrn Paß zu gestatten, anstelle seiner Gewächshäuser Wohnbauten zu errichten.

Andererseits mag dem entgegengehalten werden, dass gerade im näheren Bereich der Promenade eine weitere Verdichtung der Bebauung auch Nachteile erzeugt. Schließlich bildet die Promenade einen Grüngürtel um die Coesfelder Innenstadt, der nicht nur prägend für das Stadtbild ist, sondern zudem vielen Bürgern die Möglichkeit zu Bewegung und Erholung bietet.

Als FDP meinen wir allerdings, dass die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger gleich zu behandeln sind. Was dem einen erlaubt ist, darf dem anderen nicht verboten sein!


Ihre FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat