Borkener Straße /
Neumühle: Neues Bauland
(September 2007)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bereich der Borkener Straße (konkret: zwischen
Neumühle, Berkel und der Grenze des Grundstücks Borkener
Straße 89) soll hinter den bereis vorhandenen Häusern neues
Bauland ausgewiesen werden (Lageskizze
vgl. unten). Mit
einem entsprechenden Beschluss hat am 05.09.2007 der Ausschuss für
Umwelt, Planen und Bauen das Verfahren zur Änderung der dortigen
Bebauungspläne auf den Weg gebracht. Der Stadtrat wird am
20.09.2007 das Thema beraten.
Das Gebiet besteht zum einen aus einer kompakten Fläche im
hinteren Bereich zwischen Borkener Straße, Neumühle und
Berkel. Hier soll mit einer eigenen, von der Neumühle abzweigenden
Erschließungsstraße etwa 21 Baugrundstücke erschlossen
werden (der hier gültige Bebauungsplan: Nr. 116 “Neumühle”).
Hinter den Häusern Borkener Straße 93 - 115 soll die
Bebauung der “zweiten Reihe”, also der Gärten hinter den
Häusern, ermöglicht werden. Die Zufahrten müssten jedoch
von der Borkener Straße aus über die einzelnen
Grundstücke geschaffen werden (B-Plan 117 “Korte Ende”).
Die bisherigen Vorschläge zur Nutzung der Flächen haben noch
keinen endgültigen Charakter. Bislang gibt es lediglich erste
Überlegungen, die noch konkretisiert und mit den vorhandenen
Nachbarn abgestimmt werden müssen.
Die Grünen haben bereits Bedenken angemeldet, da die Bebauung z.T.
sehr nah an die Berkel herangezogen werden soll. In dem bisherigen
Grundsatzbeschluss wurde allerdings schon festgelegt, dass der Schutz
der Berkel und der Berkelrandbereiche ein wesentliches Kriterium bei
den weiteren Planungen sein wird. So wird die tieferliegende Wiese aus
ökologischen Gründen (Zerstörung des Auengrundes) auf
keinen Fall bebaut. Ebenso wird dem Fluss so viel Platz gelassen, dass
selbst bei einem “Jahrhunderthochwasser” das Wasser problemlos
fließen kann.
Ihre FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat
Die Lageskizze des neuen
Baulandes. Die Skizze wird in der Verwaltungsvorlage als
"Variante 5" bezeichnet - offenkundig gibt es bereits auch weitere,
bislang nicht vorgelegte Gestaltungsvarianten!
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