Goxel: Aktualisierter
Plan für Ahlert-Erweiterung
(September 2007)
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der kommenden Sitzung des Auschusses für Umwelt,
Planen und Bauen (Mittwoch, den 05.09.2007, 16 Uhr, Rathaus) wird das
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 auf den Weg
gebracht, damit die Firma Ahlert die gewünschte
Betriebserweiterung vornehmen kann.
Zu den Unterlagen, die dem Ausschuss auf der vergangenen
Sitzung (08.08.2997) vorgelegt wurden, hat sich eine Änderung
ergeben. Der Lageplan mit der geplanten neuen Halle sieht den
Wendehammer nicht mehr im Eingangsbereich des Unternehmensgeländes
vor, sondern weiter hinten (vgl. unten).
Zudem liegt jetzt auch ein schalltechnisches Gutachten vor,
dessen Wortlaut Sie im folgenden nachlesen können.
Ihre FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat
Der aktuelle Lageplan für die
Erweiterung der Firma Ahlert
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Wortlaut des Erläuterungsberichts des
Planungsbüros Wilfried Käse (Schöppingen) zum
Erweiterungsprojekt der Firma Ahlert
Die
Firma Clemens Ahlert betreibt seit 1891 in der 4. Generation einen
Mühlenbetrieb, der auch vom Sohn weiter geführt werden soll.
Dieser Betrieb wurde in den 50 er Jahren von der anderen
Bundesstraßenseite auf den jetzigen Standort verlegt.
Die umliegende Wohnbebauung erfolgte in den darauf folgenden Jahren.
Um den Fahrzeugverkehr zu verringern, beabsichtigt die Fa. Ahlert eine
Schütguthalle für Getreide auf dem angrenzenden
Grundstück zu errichten.
Dieses erfordert eine Bebauungsplanänderung zur Errichtung einer
Halle von ca. 30 X 35 m, mit einer Traufenhöhe von ca. 9,00 m und
12 Grad Dachneigung, lt. beigefühgtem Lageplänen. Hierbei ist
zu überlegen, ob man den Wendehammer in westlicher Richtung
zurückbaut und den alten Wendehammer zum Betriebsgrundstück
einbezieht. Es wird daran gedacht, wie bereits im Vorgespräch
erörtert, die Schüttguthalle von der östlichen Seite zu
beschicken.
Die Schallschutzmaßnahmen sollen von der westliche und
Straßenseite erfolgen. Die gesetzlich erforderlichen
Schallschutzmaßnahmen werden selbstverständlich vom Bauherrn
eingehalten. Immissionen entstehen nur in der normalen Betriebszeit und
den Erntemonaten Juli - September, wie auch zurzeit.
Sollte es aus Lärmschutzgründen nötig sein, wird die
Halle auch begrünt. Es wird daran gedacht, das
Betriebsgelände einzufrieden und beidseitig mit Toren zu
verschließen.
Durch die neue Halle wird der Fahrzeugverkehr hauptsächlich der
durch Traktoren erzeugt wird erheblich verringert. Zurzeit fahren die
Landwirte das Getreide zum Wiegen und Trocknen zur Fa. Ahlert,
anschließend auf den eigenen Hof zum Lagern. Bei Bedarf wird dann
das Getreide wieder zum Mahlen und Mischen zu Futtermitteln zur Fa.
Ahlert gebracht und dann wieder abgeholt.
Durch den Hallenbau verringert sich der Verkehr erheblich.
Durch den Neubau der Halle und den Einstieg des Sohnes mit 23
Mitarbeitern kann der Betrieb nur weitergeführt werden.
Zusätzlich würden dadurch 3 neue Arbeitsplätze
geschaffen.
In der Halle wird nicht produziert. Hier wird nur das Getreide zwischen
gelagert und mittels Förderschnecken zum bestehenden Betrieb
befördert. Hierdurch entstehen nur geringe Geräusche
während der normalen Betriebszeiten.
Durch den vorgelagerten Betrieb der Fa. Möllers, der direkt an der
Wohnbebauung angrenzt, entstehen durch Materialanlieferungen usw.
erhebliche Geräusche.
Die Fa. Möllers dient hier als Immissionspuffer für die Fa.
Ahlert.
Eine Standortänderung ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht
zurzeit nicht möglich.
Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Ich bitte, im Namen des Bauherrn, um eine positive Bearbeitung.
gez. Wilfried Käse
Schöppingen, 18.12.2006
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Wortlaut der Zusammenfassung der Ergebnisse
des schalltechnischen Gutachtens des Ingenieurbüros Richter &
Hüls (der Name der Fa. Ahlert ist in der
Verwaltungsvorlage geschwärzt)
Der
Mischfutterbetrieb *** plant am Stadtort *** in 48653 Coesfeld die
Erweiterung des Betriebs durch die Errichtung einer Lagerhalle westlich
des bestehenden Betriebsgeländes. Das Betriebsgelände
befindet sich rund 3 km südwestlich des Zentrums am Rande der
Wohnsiedlung Goxel.
Im Rahmen der Erweiterung des Betriebs *** sollten die verursachte
Geräuschbelastung an den nächstgelegenen Wohnhäusern
prognostiziert und beurteilt werden.
Für die Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen
ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm
[2] heranzuziehen.
Zur Berücksichtigung der ungünstigen Situation wurden in der
schalltechnischen Berechnung die Geräuschimmissionen der
anliefernden Fahrzeuge sowie der stationären Quellen an einem
Erntetag berücksichtigt. Die Fahrzeugbewegungen der Lkw und
Schlepper auf dem Betriebsgelände der Fa. *** wurden während
der Tageszeit zwischen (6.00 Uhr - 20.00 Uhr) berücksichtigt.
Während der Nachtzeit finden keine Fahrzeugbewegungen auf dem
Gelände statt. Die Gabelstaplerbewegungen (Arbeitsbereiche) wurden
außerhalb der täglichen Ruhezeit (zw. 7.00 - 20.00 Uhr)
berücksichtigt.
Die
Ergebnisse zeigen auf, dass die ermittelten Beurteilungspegel die
Immissionsrichtwerte an allen Immisionspunkten unterschreiten (s. Kap.
6). Eine Überschreitung der Richtwerte infolge kurzzeitig
auftretender Geräuschspitzen ist nicht zu erwarten. Eine relevante
Vorbelastung im Sinne TA Lärm wurde bei den Ortsbesichtigungen
nicht festgestellt.
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