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Goxel: Aktualisierter Plan für Ahlert-Erweiterung 
(September 2007)
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der kommenden Sitzung des Auschusses für Umwelt, Planen und Bauen (Mittwoch, den 05.09.2007, 16 Uhr, Rathaus) wird das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 auf den Weg gebracht, damit die Firma Ahlert die gewünschte Betriebserweiterung vornehmen kann.

Zu den Unterlagen, die dem Ausschuss auf der vergangenen Sitzung (08.08.2997) vorgelegt wurden, hat sich eine Änderung ergeben. Der Lageplan mit der geplanten neuen Halle sieht den Wendehammer nicht mehr im Eingangsbereich des Unternehmensgeländes vor, sondern weiter hinten (vgl. unten).

Zudem liegt jetzt auch ein schalltechnisches Gutachten vor, dessen Wortlaut Sie im folgenden nachlesen können.


Ihre FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat


Der aktuelle Lageplan für die Erweiterung der Firma Ahlert
Firma Ahlert

Wortlaut des Erläuterungsberichts des Planungsbüros Wilfried Käse (Schöppingen) zum Erweiterungsprojekt der Firma Ahlert
Die Firma Clemens Ahlert betreibt seit 1891 in der 4. Generation einen Mühlenbetrieb, der auch vom Sohn weiter geführt werden soll.

Dieser Betrieb wurde in den 50 er Jahren von der anderen Bundesstraßenseite auf den jetzigen Standort verlegt.

Die umliegende Wohnbebauung erfolgte in den darauf folgenden Jahren.

Um den Fahrzeugverkehr zu verringern, beabsichtigt die Fa. Ahlert eine Schütguthalle für Getreide auf dem angrenzenden Grundstück zu errichten.

Dieses erfordert eine Bebauungsplanänderung zur Errichtung einer Halle von ca. 30 X 35 m, mit einer Traufenhöhe von ca. 9,00 m und 12 Grad Dachneigung, lt. beigefühgtem Lageplänen. Hierbei ist zu überlegen, ob man den Wendehammer in westlicher Richtung zurückbaut und den alten Wendehammer zum Betriebsgrundstück einbezieht. Es wird daran gedacht, wie bereits im Vorgespräch erörtert, die Schüttguthalle von der östlichen Seite zu beschicken.

Die Schallschutzmaßnahmen sollen von der westliche und Straßenseite erfolgen. Die gesetzlich erforderlichen Schallschutzmaßnahmen werden selbstverständlich vom Bauherrn eingehalten. Immissionen entstehen nur in der normalen Betriebszeit und den Erntemonaten Juli - September, wie auch zurzeit.

Sollte es aus Lärmschutzgründen nötig sein, wird die Halle auch begrünt. Es wird daran gedacht, das Betriebsgelände einzufrieden und beidseitig mit Toren zu verschließen.

Durch die neue Halle wird der Fahrzeugverkehr hauptsächlich der durch Traktoren erzeugt wird erheblich verringert. Zurzeit fahren die Landwirte das Getreide zum Wiegen und Trocknen zur Fa. Ahlert, anschließend auf den eigenen Hof zum Lagern. Bei Bedarf wird dann das Getreide wieder zum Mahlen und Mischen zu Futtermitteln zur Fa. Ahlert gebracht und dann wieder abgeholt.

Durch den Hallenbau verringert sich der Verkehr erheblich.

Durch den Neubau der Halle und den Einstieg des Sohnes mit 23 Mitarbeitern kann der Betrieb nur weitergeführt werden. Zusätzlich würden dadurch 3 neue Arbeitsplätze geschaffen.

In der Halle wird nicht produziert. Hier wird nur das Getreide zwischen gelagert und mittels Förderschnecken zum bestehenden Betrieb befördert. Hierdurch entstehen nur geringe Geräusche während der normalen Betriebszeiten.

Durch den vorgelagerten Betrieb der Fa. Möllers, der direkt an der Wohnbebauung angrenzt, entstehen durch Materialanlieferungen usw. erhebliche Geräusche.

Die Fa. Möllers dient hier als Immissionspuffer für die Fa. Ahlert.

Eine Standortänderung ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht zurzeit nicht möglich.

Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Ich bitte, im Namen des Bauherrn, um eine positive Bearbeitung.

gez. Wilfried Käse

Schöppingen, 18.12.2006



Wortlaut der Zusammenfassung der Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens des Ingenieurbüros Richter & Hüls (der Name der Fa. Ahlert ist in der Verwaltungsvorlage geschwärzt)
Der Mischfutterbetrieb *** plant am Stadtort *** in 48653 Coesfeld die Erweiterung des Betriebs durch die Errichtung einer Lagerhalle westlich des bestehenden Betriebsgeländes. Das Betriebsgelände befindet sich rund 3 km südwestlich des Zentrums am Rande der Wohnsiedlung Goxel.

Im Rahmen der Erweiterung des Betriebs *** sollten die verursachte Geräuschbelastung an den nächstgelegenen Wohnhäusern prognostiziert und beurteilt werden.

Für die Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm [2] heranzuziehen.

Zur Berücksichtigung der ungünstigen Situation wurden in der schalltechnischen Berechnung die Geräuschimmissionen der anliefernden Fahrzeuge sowie der stationären Quellen an einem Erntetag berücksichtigt. Die Fahrzeugbewegungen der Lkw und Schlepper auf dem Betriebsgelände der Fa. *** wurden während der Tageszeit zwischen (6.00 Uhr - 20.00 Uhr) berücksichtigt. Während der Nachtzeit finden keine Fahrzeugbewegungen auf dem Gelände statt. Die Gabelstaplerbewegungen (Arbeitsbereiche) wurden außerhalb der täglichen Ruhezeit (zw. 7.00 - 20.00 Uhr) berücksichtigt.

Die Ergebnisse zeigen auf, dass die ermittelten Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte an allen Immisionspunkten unterschreiten (s. Kap. 6). Eine Überschreitung der Richtwerte infolge kurzzeitig auftretender Geräuschspitzen ist nicht zu erwarten. Eine relevante Vorbelastung im Sinne TA Lärm wurde bei den Ortsbesichtigungen nicht festgestellt.