Ausweitung der
Innenstadt bis zur Grimpingstraße? (Antrag von Pro Coesfeld Juli
/ August 2007)
(Juli 2007)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen
hatte Pro Coesfeld einen Antrag gestellt, der das Ziel hatte, die
gesamte Dülmener Straße zwischen der Bahnhofstraße und
der Grimpingstraße zu einem "innenstadtnahen Randgebiet" zu
erklären.
Der Hintergrund dieses Antrages sind die Entwicklungen im
Bahnhofsbereich, aber auch allgemeine Fragen der
Einzelhandelsentwicklung in Coesfeld. Insbesondere folgende Probleme
sieht Pro Coesfeld:
- Die Beschränkung auf die Entwicklung des
Bahnhofsbereichs (neben der Innenstadt wird auch dort und in den
dazwischenliegenden Straßen sogenanntes zentrenrelevantes
Sortiment verkauft werden dürfen) sei für die Entwicklung des
Einzelhandels nicht förderlich.
- Insbesondere der dort angekündigte Elektrofachmarkt
könnte eine Monopolstellung erhalten, da die einzige
ortsansässige Konkurrenz (Expert, Gartenstraße) auf dem
"erlaubten" städtischen Stadtgebiet keinerlei
Erweiterungsmöglichkeit hätte.
Vor diesem Hintergrund wollte Pro Coesfeld mit seinem Antrag die
Möglichkeit eröffnen, an der Dülmener Straße
(konkret: auf dem Grundstück Ecke Grimpingstraße) auch
zentrenrelevantes Sortiment zuzulassen und damit der Firma Expert einen
Ausweichstandort zu bieten.
Seitens SPD, CDU und der Grünen wurde dieser Vorstoß rundweg
abgelehnt. Sie warfen Pro Coesfeld vor, mit ihrem Antrag
Beschlüsse über den Haufen werfen zu wollen, die erst wenige
Monate zuvor gemeinsam gefasst wurden.
Der FDP-Vertreter Wolfgang Kraska zeigte Verständnis für den
Antrag, da auch die FDP der praktizierten Form des Innenstadtschutzes
kritisch gegenüberstehe. Gegenüber Pro Coesfeld hob er hervor:
- Auch wenn das Beispiel der Firma Expert deutlich aufzeigt,
welche negativen Folgen die festgelegten Innenstadtgrenzen haben, ist
es keine Aufgabe des Stadtrat und seiner Gremien, Einzelinteressen
aufzugreifen und gegenüber der Allgemeinheit durchzusetzen.
- Das Thema Innenstadtschutz geht die gesamte heimische
Wirtschaft an. Insofern sollte Pro Coesfeld überlegen, einen
Antrag zu formulieren, in der generell die Frage der Ausweitung des
Innenstadtgebietes geklärt wird.
Die Stadt Coesfeld ist durch gesetzliche Vorgaben (insbesondere
Bundesbaugesetz und Landesentwicklungsgesetz) in den
Möglichkeiten, seine Einkaufsflächen auszuweiten,
eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund bat Herr Kraska den Herrn
Beigeordneten Backes, kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen und
praktischen Möglichkeiten für die Ausweitung des
Innenstadtbereichs aufzuzeigen.
Herr Backes führte aus, dass auch nach der Änderung des
Gesetzes zur Landesentwicklung, das den Einzelhandelserlass praktisch
aufhebe, die Warengruppen "Unterhaltungs-
und Kommunikationselektronik, Computer, Elektrohaushaltswaren"
ein sogenanntes "zentrenrtelevantes
Leitsortiment" wären. Nach Rücksprache mit der
Bezirksregierung und Diskussionen mit der IHK sei ein Spielraum zur Ausweitung der Innenstadt als
"zentraler Versorgungsbereich" nicht gegeben, zumal die
Dülmener Straße die notwendigen Voraussetzungen nicht
erfülle.
Ihre FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat
|