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Ausweitung der Innenstadt bis zur Grimpingstraße? (Antrag von Pro Coesfeld Juli / August 2007) 
(Juli 2007)
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen hatte Pro Coesfeld einen Antrag gestellt, der das Ziel hatte, die gesamte Dülmener Straße zwischen der Bahnhofstraße und der Grimpingstraße zu einem "innenstadtnahen Randgebiet" zu erklären.

Der Hintergrund dieses Antrages sind die Entwicklungen im Bahnhofsbereich, aber auch allgemeine Fragen der Einzelhandelsentwicklung in Coesfeld. Insbesondere folgende Probleme sieht Pro Coesfeld:
  • Die Beschränkung auf die Entwicklung des Bahnhofsbereichs (neben der Innenstadt wird auch dort und in den dazwischenliegenden Straßen sogenanntes zentrenrelevantes Sortiment verkauft werden dürfen) sei für die Entwicklung des Einzelhandels nicht förderlich.
  • Insbesondere der dort angekündigte Elektrofachmarkt könnte eine Monopolstellung erhalten, da die einzige ortsansässige Konkurrenz (Expert, Gartenstraße) auf dem "erlaubten" städtischen Stadtgebiet keinerlei Erweiterungsmöglichkeit hätte.
Vor diesem Hintergrund wollte Pro Coesfeld mit seinem Antrag die Möglichkeit eröffnen, an der Dülmener Straße (konkret: auf dem Grundstück Ecke Grimpingstraße) auch zentrenrelevantes Sortiment zuzulassen und damit der Firma Expert einen Ausweichstandort zu bieten.

Seitens SPD, CDU und der Grünen wurde dieser Vorstoß rundweg abgelehnt. Sie warfen Pro Coesfeld vor, mit ihrem Antrag Beschlüsse über den Haufen werfen zu wollen, die erst wenige Monate zuvor gemeinsam gefasst wurden.

Der FDP-Vertreter Wolfgang Kraska zeigte Verständnis für den Antrag, da auch die FDP der praktizierten Form des Innenstadtschutzes kritisch gegenüberstehe. Gegenüber Pro Coesfeld hob er hervor:
  • Auch wenn das Beispiel der Firma Expert deutlich aufzeigt, welche negativen Folgen die festgelegten Innenstadtgrenzen haben, ist es keine Aufgabe des Stadtrat und seiner Gremien, Einzelinteressen aufzugreifen und gegenüber der Allgemeinheit durchzusetzen.
  • Das Thema Innenstadtschutz geht die gesamte heimische Wirtschaft an. Insofern sollte Pro Coesfeld überlegen, einen Antrag zu formulieren, in der generell die Frage der Ausweitung des Innenstadtgebietes geklärt wird.
Die Stadt Coesfeld ist durch gesetzliche Vorgaben (insbesondere Bundesbaugesetz und Landesentwicklungsgesetz) in den Möglichkeiten, seine Einkaufsflächen auszuweiten, eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund bat Herr Kraska den Herrn Beigeordneten Backes, kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Möglichkeiten für die Ausweitung des Innenstadtbereichs aufzuzeigen.

Herr Backes führte aus, dass auch nach der Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung, das den Einzelhandelserlass praktisch aufhebe, die Warengruppen "Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer, Elektrohaushaltswaren" ein sogenanntes "zentrenrtelevantes Leitsortiment" wären. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung und Diskussionen mit der IHK sei ein Spielraum zur Ausweitung der Innenstadt als "zentraler Versorgungsbereich" nicht gegeben, zumal die Dülmener Straße die notwendigen Voraussetzungen nicht erfülle.

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