Lärmschutzwall
Waterfohr: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!
(Februar 2007)
- Die
Stellungnahme der Verwaltung zu dem
Thema: hier "klicken"!
- "Das offene
Wort": Stellungnahme der FDP hier "klicken"!
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Sehr geehrte Damen und Herren,
knapper konnte die Entscheidung nicht ausfallen: Mit nur einer Stimme
Mehrheit entschied der städtische Hauptausschuss, allen Anliegern,
die von der fehlerhaften Abrechnung des Lärmschutzwalles betroffen
waren, die gezahlten Beiträge zu erstatten.
Doch nur einen Tag später begehrte Pro Coesfeld gegen diesen
Beschluss auf. Da sich die Stadt nach wie vor in der Haushaltssicherung
befindet, seien "freiwillige Leistungen" an ihre Bürger nicht
möglich - und eine "freiwillige Leistung" sei es nunmal, wenn die
Stadt zu Unrecht kassierte Gebühren auch denen
zurückerstattet, die keinen Widerspruch eingelegt hatten. (Die
Position von Pro Coesfeld kann auf deren Homepage nachgelesen
werden - hier "klicken"!)
Dabei war die
Auseinandersetzung zu diesem Thema war grundsätzlich ein
Lehrstück in Fragen
"Demokratie", "Rechtsstaat" und "bürgerschaftlichem Engagement",
obwohl das Thema ein denkbar geringes war: Bürger wehrten sich
gegen einen behördlichen Bescheid und erhielten letztlich Recht.
Es waren aber nicht alle Nachbarn, die sich an dem Protest beteiligten.
Während die einen Zeit und Geld investierten, um ihr Anliegen zum
Erfolg zu bringen, warteten die anderen ab, ließen die
Widerspruchsfrist verstreichen - und akzeptierten damit (juristisch
gesehen) den behördlichen Bescheid.
Nun wollten aber alle von dem Erfolg profitieren. Die bislang passiven
Nachbarn verwiesen auf das Gebot der Gleichbehandlung ... Haben sie
nicht Recht, wenn sie darauf vertrauen, dass der Staat eine zu Unrecht
verhängte Maßnahme wieder zurücknimmt und zu Unrecht
einkassierte Gebühren wieder zurückzahlt? (Nebenbei: Die
Ausschussvorlage der Stadtverwaltung vom 08.02.07, in der sie darlegt,
das Gleichbehandlungsgebot gegenüber allen Bürger sei nicht
verletzt worden, zumal der Nachbar Schroer alle Anlieger
persönlich angesprochen hätte, macht mehr als nachdenklich.
Seit wann ist es die Aufgabe eines Privatmannes, anstelle des
zuständigen städtischen Organs die Gleichbehandlung aller
Bürger herzustellen?) Zudem: Hatte die CDU nicht schon vorher
versprochen, sie werde sich schon darum kümmern, dass für den
Lärmschutzwall keine Anliegerbeiträge anfallen?
Aber andererseits ist unmissverständlich klar: Hätten die
aktiven Nachbarn das Verfahren nicht in die Wege geleitet, hätte
es keinen Gerichtsentscheid zugunsten der Anlieger gegeben, und weder
CDU noch Hauptausschuss hätten am 07.02. ihren
"großzügigen" Beschluss fassen können. Insofern
gebührt den Widerspruchführern Anerkennung und Dank für
ihr Vorgehen.
Und gerade an diesem kleinen Beispiel zeigen sich die Kernwerte unseres
Rechtsstaates. Der Bürger muss sich nicht alles gefallen lassen -
darf aber auch nicht blind vertrauen! Wer sich klug für seine
Belange einsetzt, hat auch die Chance auf Erfolg!
Ihre
FDP-Fraktion im Coesfelder Stadtrat
Aus der Sitzungsvorlage zum Hauptausschuss
vom 08.02.2007, Tagesordnungspunkt "Beschwerde der Anlieger der
Straßen Waterfohr, Nininghove u.a. betreffend die Abrechnung des
Lärmschutzwalles Waterfohr
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bescheide sind nach dem bestandskräftg
gewordenen Urteil des Verwaltungsgerichts zwar rechtswidrig, jedoch
bestandskräftig und nicht nichtig. Eine Rücknahme der
Bescheide durch die Stadt ist zwar grundsätzlich möglich, ein
Anspruch auf Rücknahme der Bescheide besteht jedoch nicht.
Die Rücknahme der Bescheide liegt nach § 48 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes NW im Ermessen der Behörde. Der
Bürger hat keinen Anspruch auf Aufhebung der Bescheide, sondern
nur einen Anspruch auf eine ermessensfreie Entscheidung. Eine
Reduzierung des Ermessens auf Null liegt hier nicht vor. Es liegt
insbesondere kein Gesetzesverstoß vor, wenn die Stadt die
Bescheide nicht aufhebt. Hierfür sind folgende Gründe
maßgebend:
- Es liegen hier keine besonderen Umstände des
Einzelfalles vor.
- Die Aufrechterhaltung der Bescheide hat für
Dritte oder für die Allgemeinheit keine unzumutbaren Folgen.
- Der Rechtsverstoß ist weder offensichtlich noch
so schwer, dass dies eine Aufhebung erfordert. Auch haben sich die
Sach- oder Rechtslage nicht geändert und in vergleichbaren
Fällen ist der belastende VA [Erläuterung des Verfassers:
Verwaltungsakt] nicht aufgehoben worden.
- Die Grundsätze von Treu und Glauben erfordern
keine Rücknahme.
Es sind daher grundsätzlich sowohl die Aufrechterhaltung als auch
die Aufhebung der Bescheide rechtlich möglich. Die Entscheidung
ist unter Ausübung des Ermessens zu treffen.
Die Ausübung ds Ermessens hat hier zu erfolgen unter Abwägung
der Aspekte von Einzelfallgerechtigkeit und Gesetzmäßigkeit
der Verwaltung einerseits und Rechtsfrieden, Rechtssicherheit uund
Verfahrensökonomie andererseits. Daneben ist zu
berücksichtigen, dass aufgrund des längeren
Verfahrensvorlaufs, der öffentlichen Diskussion und des mit der
Nachbarschaft einvernehmlich abgestimmten Verfahrensweges (Erlass der
Bescheide, Widerspruch, Klage von Frau Marlies Schroer als
"Musterverfahren", Ruhenlassen der anderen Widersprüche) bei allen
Betroffenen ein umfassender Informationsstand unterstellt werden muss.
Unter Abwägung der o.g. Aspekte hält die Verwaltung eine
Aufhebung der Bescheide für nicht angemessen. Auch wegen der
Präzedenzwirkung müssen die Aspekte Rechtssicherheit und
Rechtsfrieden Vorrang vor dem Aspekt Einzelfallgerechtigkeit haben. Bei
einer nachträglichen Aufhebung der Bescheide würde für
künftige Fälle das gesetzlich vorgesehene
Widerspruchsverfahren erheblich entwertet.
Ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot liegt nicht vor.
Herr Rudolf Schroer, Prüllageweg 10, Coesfeld, hat im November
2002 alle Anlieger in persönlichen Gesprächen darauf
hingewiesen, dass die Einlegung eines Widerspruchs gegen den
Beitragsbescheid erforderlich ist, um im Falle einer für die
Anlieger erfolgreichen prozessualen Auseinandersetzung einen Anspruch
auf die Erstattung des gezahlten Beitrages zu erhalten. Einzelheiten
sind dem in der Anlage beigefügten Gesprächsvermerk zu
entnehmen. Diesem Vermerk ist auch zu entnehmen, dass die Anlieger, die
seinerzeit Widerspruch eingelegt haben, auch auch gemeinsam an den
Kosten des Vorverfahrens beteiligt haben.
Es handelt sich hier um unterschiedliche Sachverhalte, da nur ein Teil
der Betroffenen Widerspruch eingelegt hat, ein anderer Teil auf dieses
Rechtsmittel offensichtlich bewusst verzichtet hat. Somit sind die
unterschiedlichen Sachverhalte auch unterschiedlich zu behandeln. Jeder
Anlieger war über die Möglichkeit, Wierspruch einlegen zu
müssen, um Aussichten auf eine Erstattung zu haben, informiert.
Das Gleichbehandlungsgebot wird somit auch bei Erstattung nur an die
Widerspruchführer erfüllt. Die Stadt könnte anderenfalls
künftig unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz
gezwungen sein, in vergleichbaren Fällen ebenfalls so zu
verfahren. Das mit Fristen versehene Widerspruchsverfahren würde
damit weitgehend ausgehöhlt.
Die besondere Haushaltssituation der Stadt Coesfeld erfordert, bei der
Ermessensausübung die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit (§ 75 der Gemeindeordnung NW) verstärkt zu
berücksichtigen. Insbesondere verbietet der Handlungsrahmen zum
Haushaltssicherungskonzept der Kommune, sich zu freiwilligen Leistungen
zu verpflichten. In diesem Fall würde diese freiwillige Leistung
21.664,60 € betragen.
Eine unzumutbare Belastung für den Einzelnen liegt nicht vor, da
die durchschnittliche Höhe der Erstattung bei ca. 430 € liegt.
Zudem dauert das Verfahren seit November 2002 an, so dass mit einer
zeitnahmen Erstattung der Beiträge nicht gerechnet werden konnte.
[Wir bitten Tippfehler bei der
Abschrift zu entschuldigen]
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"Das offene Wort": Stellungnahme der FDP
zur Problematik
Lärmschutzwall
Waterfohr: Weiter im Streit?
Sehr geehrte Damen und Herren,
eigentlich hätte es doch möglich sein müssen, dass man
sich nun gemeinsam über die zurückzuzahlenden
Anliegerbeiträge freut. Doch jetzt läutet Pro Coesfeld noch
eine weitere Runde in dem Streit ein ... schade, denn die Situation war
schon verfahren genug!
Sicher, da gab es die alte CDU-Zusage (insbesondere an die
Altanlieger), sie werde dafür sorgen, dass für den
Lärmschutzwall keine Erschließungsbeiträge anfallen.
Doch bereits hier hätte man fragen können: Auf welcher
Grundlage stand dieses Versprechen? Schließlich gab es schon
damals eindeutige Vorschriften über die Übernahme von
Erschließungsbeiträgen durch Anlieger!
Und da gab es auch die Stadtverwaltung, die den Nachbarschaftsverein
auch dann noch beriet, als das Rechnungsprüfungsamt einschritt und
die “Absprachen” in Gefahr gerieten. Auch hier könnte man fragen:
Ist es die Aufgabe der Verwaltung, einzelnen Bürgern bei der
Schlupflochsuche zu helfen? (ODER man müsste ANDERSHERUM fragen:
Wenn schon die Stadt weiterhin "mitmischt", gebührt der Erfolg der
Bemühungen am Ende nicht ALLEN Betroffenen?)
Auch wenn wir uns nun über den gerichtlichen Erfolg freuen -
leider war es nicht gelungen, alle Anlieger mit “ins Boot” zu holen.
Sofern es dabei eine Ungleichbehandlung der Bürger gegeben haben
könnte, schiebt die Verwaltung die Verantwortung dem
Nachbarschaftsverein zu - schließlich sei der Verfahrensweg mit
ihm abgestimmt gewesen und zudem habe Herr Schroer im November 2002
alle Anlieger persönlich informiert... (Der komplette Text der
Verwaltungsvorlage kann auf dieser Seite nachgelesen werden - hier "klicken" ).
So gab es am Ende die einen, die (mit städtischer
Unterstützung) Widerspruch erhoben hatten, und die anderen, die
auf die Rechtmäßigkeit behördlichen Handelns gesetzt
hatten. Und plötzlich empfahl dieselbe Stadtverwaltung, die zuvor
bei der Schlupflochsuche half (und nach wie vor mit demselben
Rechnungsprüfungsamt im Nacken), nun ausschließlich an die
Widerspruchsführer auszuzahlen.
Die endgültige Entscheidung überlies sie allerdings “der
Politik” ... und am Ende hatten die Bürger sogar noch Glück,
dass die knappe Mehrheit im Hauptausschuss überhaupt zustande
gekommen ist, denn noch nicht einmal alle CDU-Vertreter stimmten im
Sinne ihrer alten Zusagen!
Genau diese Form von Politik verträgt sich überhaupt nicht
mit dem liberalen Staatsverständnis der FDP. Der Staat und seine
Gesetze sind für ALLE Bürger da und die staatlichen Organe
müssen sich gegenüber den Bürgern GLEICHERMASSEN neutral
verhalten - zu welchem Durcheinander andere Verfahrensweisen
führen, lässt sich derzeit zwischen Waterfohr und Nininghove
beobachten...
Da sich am Ende das Verfahren zu Lasten der “Gutgläubigen”
auszuwirken drohte, unterstützte auch die FDP die Auszahlung an
ALLE Anlieger. Die Kollegen von Pro Coesfeld bitten wir zu
überlegen: Wollen Sie die politischen Fehler der Vergangenheit nun
auf den Rücken der Betroffenen austragen?
Wolfgang Kraska
FDP-Ortsvorsitzender und
Ratsmitglied
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