Abschaffung der
Grundschulbezirke: Erste Stellungnahme des Bildungsministeriums
(Oktober 2005)
Sehr geehrte Damen und Herren,
für das Jahr 2008 beabsichtigt die
CDU-FDP-Landesregierung, die Schulbezirke abzuschaffen. Im Oktober 2005
hat der Staatssekretär für Schule und Weiterbildung
Günter Winlands die
ersten Informationen den Schulen des Landes zugeleitet.
In dieser Erklärung geht das Ministerium auf die
Kernbedenken gegen die Abschaffung der Schulbezirks ein. So weist es
darauf hin, dass Eltern auch in Zukunft einen Anspruch darauf haben werden, ihre
Kinder auf die wohnortnächste
Grundschule zu schicken. Allerdings hätten sie auch das
Recht, eine andere Grundschule zu wählen - ohne bei der
Schulbehörde einen Sonderantrag stellen zu müssen.
Hinsichtlich der Schülerfahrtkosten
stellt das Minsterium klar, dass nur die Fahrt zur nächstgelegenen
Grundschule erstattet wird. Darüberhinausgehende Fahrkosten
müssten die Eltern tragen. Somit wird die Befürchtung
entkräftet, bei den Städten und Gemeinden würden im
Falle der Aufhbung der Schulbezirke die Kosten unkalkulierbar steigen.
Der Inhalt dieser Informationen lautet wie folgt:
"Die
neue Landesregierung will die Qualität unseres Bildungswesens in
Nordrhein-Westfalen durch eine bessere Lehrerversorgung und durch mehr
Leistungsorientierung und Wettbewerb grundlegend verbessern. Unsere
Kinder sollen unter erheblich verbesserten Bedingungen gefördert
und gefordert werden. In diesem Zusammenhang ist auch die für
Grundschulen angestrebte planbare und geordnete Abschaffung der
Schulbezirks eingebettet.
Nach derzeitigem Recht werden für öffentliche Grundschulen
und für öffentliche Berufskollegs Schulbezirks gebildet.
Für andere Schulen können Schuleinzugsbereiche gebildet
werden. Die Landesregierung beabsichtigt, die Schulbezirke durch
eine Änderung des Schulgesetzes nach einer Übergangszeit
abzuschaffen. Die Kommunen sollen die Option erhalten, die Schulbezirke
bereits zu einem früheren Zeitpunkt abzuschaffen.
Die Landesregierung wird die Neuregelung mit großer Sorgfalt und
in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden
vorbereiten
und dem Landtag einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des
Schulgesetzes vorlegen.
Für den Wegfall der Schulbezirke für Grundschulen sprechen
folgende Gründe:
- Die bisherigen Schulbezirksgrenzen haben nicht davor
bewahrt, dass sich Grundschulen vor allem in sozialen Brennpunkten auf
Grund der Zusammensetzung ihrer Schülerschaft zu "Problemschulen"
entwickelt haben. Schulen, insbesondere mit hohem
Migrationshintergrund, wird die Landesregierung begleitend zum Wegfall
der Schulbezirks durch eine andere Verteilung der Lehrerstellen sowie
durch weitere ergänzende Maßnahmen besonders fördern.
Diese “Problemschulen” sind vorhanden, und die neue Landesregierung hat
die feste Absicht, dieses Problem nicht nur - wie in der Vergangenheit
leider allzu häufig geschehen - zu beschreiben, sondern es zu
lösen.
- Schon heute ist es nicht so, dass jedes Kind die
für seinen Wohnort zuständige Grundschule besucht. Aus
wichtigem Grund sind Ausnahmen möglich. Wie man gegenüber der
Schulaufsichtsbehörde die Genehmigung einer solchen Ausnahme
durchsetzt, wissen vor allem die Eltern aus bildungsnahen Familien, so
dass sie - und nicht die Eltern aus bildungsfernen und sozial
benachteiligten Familien - schon heute Mittel und Wege finden, ihre
Kinder an einer vermeintlich “besseren” Grundschule anzumelden.
Dahinter verbirgt sich ein Stück Ungerechtigkeit. Deshalb soll die
unnötige Genehmigungsbürokratie abgebaut werden.
- Es gibt Grundschulen, die ein spezielles Profil
haben, das nicht für alle Eltern von Interesse ist. Wenn Schulen
ein spezielles Profil entwickelt haben, ist es nur konsequent, dass
auch Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet solche Schulen besuchen
dürfen. Aus demselben Grund sind z.B. auch schon bisher in
verschiedenen Kommunen die Schuleinzugsbereiche der Montessori-Schulen
ausgeweitet worden.
- Auch nach dem Wegfall der Schulbezirke werden die
Eltern selbstverständlich das Recht haben, ihr Kind bei der
wohnortnächsten Grundschule anzumelden. Die Eltern sollen einen
durchsetzbaren Anspruch darauf haben, dass ihr Kind dort aufgenommen
wird. Soweit die Aufnahmekapazität es zulässt, können
darüber hinaus auch andere Kinder aufgenommen werden, die weiter
von der Schule entfernt wohnen.
Die ganz überwiegende Mehrheit der
Eltern wird sicher auch zukünftig die wohnortnächste
Grundschule für ihre Kinder auswählen. Nur soll es ihnen
freistehen, ihr Kind auch an einer anderen Schule anzumelden, ohne sich
dafür vor der Schulaufsichtsbehörde rechtfertigen zu
müssen. Seine Grenze findet der Wunsch selbstverständlich
dann, wenn die Aufnahmekapazität der Schule erschöpft ist
oder die Zahl der Anmeldungen die Mindestgröße
unterschreitet.
Schülerfahrtkosten sollen - unabhängig von dem besonderen
Profil - allerdings nur für die nächstgelegene Schule
erstattet werden. Dies soll die Schule sein, die mit dem geringsten
Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden
kann und deren Besuch keine schulorganisatorischen Gründe
entgegenstehen. Darüber hinaus gehende Kosten für die
Schülerbeförderung müssten die Eltern und nicht die
Allgemeinheit tragen.
- Die Landesregierung wird dem Wegfall der
Schulbezirke so ausgestalten, dass er zu einem fairen Wettbewerb
führt. Dazu gehört auch, dass Schulen, die unter besonders
schwierigen Rahmenbedingungen arbeiten, weil sie z.B. in einem
schwierigen sozialen Umfeld liegen oder einen hohen Migrantenanteil
haben, besser ausgestattet werden als Schulen ohne diese Probleme.
- Ein verantwortungsvoller Wettbewerb unter den Schulen
bei erheblich verbesserten Rahmenbedingungen dient dem Wohl der
Schülerinnen und Schüler. Die Landesregierung wird durch
flankierende Maßnahmen sicherstellen, dass es dabei nicht zu
sozialen Schieflagen kommt.”
(In: Städte- und Gemeindebund NRW (Hrgs.): StGB Mitteilungen,
Nummer 10, Oktober 2005, Seiten 303, 304, Az.: IV/2 211-7. Auch
abrufbar im Internet unter www.kommunen-in-nrw.de,
Rubrik “Texte und Medien / Mitteilungen / Datenbank”)
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