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Abschaffung der Grundschulbezirke: Erste Stellungnahme des Bildungsministeriums 
(Oktober 2005)
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

für das Jahr 2008 beabsichtigt die CDU-FDP-Landesregierung, die Schulbezirke abzuschaffen. Im Oktober 2005 hat der Staatssekretär für Schule und Weiterbildung Günter Winlands die ersten Informationen den Schulen des Landes zugeleitet.

In dieser Erklärung geht das Ministerium auf die Kernbedenken gegen die Abschaffung der Schulbezirks ein. So weist es darauf hin, dass Eltern auch in Zukunft einen Anspruch darauf haben werden, ihre Kinder auf die wohnortnächste Grundschule zu schicken. Allerdings hätten sie auch das Recht, eine andere Grundschule zu wählen - ohne bei der Schulbehörde einen Sonderantrag stellen zu müssen. Hinsichtlich der Schülerfahrtkosten stellt das Minsterium klar, dass nur die Fahrt zur nächstgelegenen Grundschule erstattet wird. Darüberhinausgehende Fahrkosten müssten die Eltern tragen. Somit wird die Befürchtung entkräftet, bei den Städten und Gemeinden würden im Falle der Aufhbung der Schulbezirke die Kosten unkalkulierbar steigen.

Der Inhalt dieser Informationen lautet wie folgt:

"Die neue Landesregierung will die Qualität unseres Bildungswesens in Nordrhein-Westfalen durch eine bessere Lehrerversorgung und durch mehr Leistungsorientierung und Wettbewerb grundlegend verbessern. Unsere Kinder sollen unter erheblich verbesserten Bedingungen gefördert und gefordert werden. In diesem Zusammenhang ist auch die für Grundschulen angestrebte planbare und geordnete Abschaffung der Schulbezirks eingebettet.

Nach derzeitigem Recht werden für öffentliche Grundschulen und für öffentliche Berufskollegs Schulbezirks gebildet. Für andere Schulen können Schuleinzugsbereiche gebildet werden. Die Landesregierung beabsichtigt, die Schulbezirke durch  eine Änderung des Schulgesetzes nach einer Übergangszeit abzuschaffen. Die Kommunen sollen die Option erhalten, die Schulbezirke bereits zu einem früheren Zeitpunkt abzuschaffen.

Die Landesregierung wird die Neuregelung mit großer Sorgfalt und in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden vorbereiten und dem Landtag einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Schulgesetzes vorlegen.

Für den Wegfall der Schulbezirke für Grundschulen sprechen folgende Gründe:
  1. Die bisherigen Schulbezirksgrenzen haben nicht davor bewahrt, dass sich Grundschulen vor allem in sozialen Brennpunkten auf Grund der Zusammensetzung ihrer Schülerschaft zu "Problemschulen" entwickelt haben. Schulen, insbesondere mit hohem Migrationshintergrund, wird die Landesregierung begleitend zum Wegfall der Schulbezirks durch eine andere Verteilung der Lehrerstellen sowie durch weitere ergänzende Maßnahmen besonders fördern. Diese “Problemschulen” sind vorhanden, und die neue Landesregierung hat die feste Absicht, dieses Problem nicht nur - wie in der Vergangenheit leider allzu häufig geschehen - zu beschreiben, sondern es zu lösen.
  2. Schon heute ist es nicht so, dass jedes Kind die für seinen Wohnort zuständige Grundschule besucht. Aus wichtigem Grund sind Ausnahmen möglich. Wie man gegenüber der Schulaufsichtsbehörde die Genehmigung einer solchen Ausnahme durchsetzt, wissen vor allem die Eltern aus bildungsnahen Familien, so dass sie - und nicht die Eltern aus bildungsfernen und sozial benachteiligten Familien - schon heute Mittel und Wege finden, ihre Kinder an einer vermeintlich “besseren” Grundschule anzumelden. Dahinter verbirgt sich ein Stück Ungerechtigkeit. Deshalb soll die unnötige Genehmigungsbürokratie abgebaut werden.
  3. Es gibt Grundschulen, die ein spezielles Profil haben, das nicht für alle Eltern von Interesse ist. Wenn Schulen ein spezielles Profil entwickelt haben, ist es nur konsequent, dass auch Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet solche Schulen besuchen dürfen. Aus demselben Grund sind z.B. auch schon bisher in verschiedenen Kommunen die Schuleinzugsbereiche der Montessori-Schulen ausgeweitet worden.
  4. Auch nach dem Wegfall der Schulbezirke werden die Eltern selbstverständlich das Recht haben, ihr Kind bei der wohnortnächsten Grundschule anzumelden. Die Eltern sollen einen durchsetzbaren Anspruch darauf haben, dass ihr Kind dort aufgenommen wird. Soweit die Aufnahmekapazität es zulässt, können darüber hinaus auch andere Kinder aufgenommen werden, die weiter von der Schule entfernt wohnen.
  5. Die ganz überwiegende Mehrheit der Eltern wird sicher auch zukünftig die wohnortnächste Grundschule für ihre Kinder auswählen. Nur soll es ihnen freistehen, ihr Kind auch an einer anderen Schule anzumelden, ohne sich dafür vor der Schulaufsichtsbehörde rechtfertigen zu müssen. Seine Grenze findet der Wunsch selbstverständlich dann, wenn die Aufnahmekapazität der Schule erschöpft ist oder die Zahl der Anmeldungen die Mindestgröße unterschreitet.
    Schülerfahrtkosten sollen - unabhängig von dem besonderen Profil - allerdings nur für die nächstgelegene Schule erstattet werden. Dies soll die Schule sein, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch keine schulorganisatorischen Gründe entgegenstehen. Darüber hinaus gehende Kosten für die Schülerbeförderung müssten die Eltern und nicht die Allgemeinheit tragen.
  6. Die Landesregierung wird dem Wegfall der Schulbezirke so ausgestalten, dass er zu einem fairen Wettbewerb führt. Dazu gehört auch, dass Schulen, die unter besonders schwierigen Rahmenbedingungen arbeiten, weil sie z.B. in einem schwierigen sozialen Umfeld liegen oder einen hohen Migrantenanteil haben, besser ausgestattet werden als Schulen ohne diese Probleme.
  7. Ein verantwortungsvoller Wettbewerb unter den Schulen bei erheblich verbesserten Rahmenbedingungen dient dem Wohl der Schülerinnen und Schüler. Die Landesregierung wird durch flankierende Maßnahmen sicherstellen, dass es dabei nicht zu sozialen Schieflagen kommt.”
(In: Städte- und Gemeindebund NRW (Hrgs.): StGB Mitteilungen, Nummer 10, Oktober 2005, Seiten 303, 304, Az.: IV/2 211-7. Auch abrufbar im Internet unter www.kommunen-in-nrw.de, Rubrik “Texte und Medien / Mitteilungen / Datenbank”)


 

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