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FDP: Freie Wahl der Grundschule 
(Oktober 2005)

Laut Koalitionsvertrag zwischen FDP und CDU werden bis 2008 die Schulbezirksgrenzen für Grundschulen in der bisherigen Form aufgehoben. Das alte "Zuweisungsmodell" soll durch ein moderneres, demokratischeres Anmeldeverfahren ersetzt werden.

Diese Pläne werden derzeit in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Nicht überall treffen sie auf Zustimmung. Auf dieser Seite können Sie sich über die unterschiedlichen Stadtpunkte informieren.

Für eine freie Wahl der Grundschule - die Argumente der FDP
Auflösung der Grundschulbezirke - die Gegenargumente
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Für eine freie Wahl der Grundschule - die Argumente der FDP

Freie Wahl der Grundschule

Mit der Aufhebung der Schulbezirksgrenzen sollen die Eltern die Möglichkeit erhalten, auch die Grundschule für ihr Kind frei zu wählen. Dieses muss künftig nicht zwingend die nächstgelegene Schule sein.

Wie bisher soll der notwendige Transport der Kinder zu der nächstgelegenen Schule kostenfrei sein. Somit ergibt sich als einziger Nachteil für die Eltern, die eine weiter entfernte Grundschule wählen: Der Transport ihres Kindes zu der Schule wäre dann  Elternsache.


Auskunft über die Leistungsfähigkeit der einzelnen Schulen

Gleichzeitig sollen die Städte und Gemeinde regelmäßig veröffentlichen, wie die Unterrichtsqualität und der Lernerfolg an den einzelnen Schulen aussieht. Auf diesem Wege soll mehr Transparenz geschaffen werden. Die Eltern sollen erfahren können, wie "gut" bzw. wie "schlecht" ihre Schule im Verhältnis zu anderen Schulen ist.


Gute Gründe für die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen

Zunächst haben alle Grundschulen die Aufgabe, Kernlernziele zu verfolgen, die möglichst von allen Kindern erreicht werden sollen. Am Ende der vierten Klasse sollen alle gleichermaßen lesen, schreiben, rechnen usw. gelernt haben.

Aber Kinder haben von Beginn an auch unterschiedliche Interessen und Talente. Die einen malen oder musizieren vielleicht gern, andere sind sportlich begabt, wiederum andere Kinder lassen bereits besondere Interessen an der Natur erkennen oder sind in noch anderer Weise besonders begabt. Je besser bereits in der Grundschule auf die individuellen Interessen und Begabungen eingegangen wird, umso besser entwickelt sich das Kind.

Bislang kann in der Grundschule auf diese Unterschiede kaum Rücksicht genommen werden. Die Kinder sind aufgrund der Schulbezirksgrenzen einer bestimmten Schule zugewiesen worden. Für das sportlich begeisterte Kind kann das bedeuten: Es muss eine Grundschule besuchen, an der Sportunterricht eine untergeordnete Rolle spielt. Oder: Das musisch begabte Kind muss an einer Schule lernen, an der es noch nicht einmal einen Fachlehrer für Musik gibt.

Künftig sollen auch die Grundschulen je nach örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten eigene besondere Profile bilden und mit ihrer Unterrichtsqualität und ihren ausgewiesenen stärken gegeneinander in den Wettbewerb treten.

Für die Schulen stellt diese neue Situation eine besondere Herausforderung dar: Künftig müssen (!) sie sich verstärkt anstrengen, müssen besondere Bildungs- und Betreuungsangebote bereithalten, um den unterschiedlichen Ansprüchen und Erfordernissen seitens der Eltern und ihrer Kinder entgegenkommen zu können. Ein Durchschnittsangebot an Unterricht und Betreuung wird vielleicht nicht mehr ausreichen, um von den Eltern akzeptiert zu werden...


Mögliche Profilbildungen von Schulen

Neben den Kernlernzielen (festgeschriebene Unterrichtsstandards für alle Grundschulen) sollen unsere Grundschulen je nach örtlichen Gegebenheiten und zusätzlichen Möglichkeiten besondere Profile im Sinne "besonderer Stärken" bilden. Solche Profile können beispielsweise sein:
  • Die bewegungsfreundliche / sportbetonte Grundschule: Mit sportbegeisterten und entsprechend ausgebildeten  Lehrkräften, vielleicht bereichert durch eine Kooperation mit einem örtlichen Sportverein oder ähnlichem, kann eine Grundschule ihre Sportaktivitäten in besonderer Weise in den Mittelpunkt des Schullebens stellen.
  • Die musische / kunstorientierte Grundschule: Hat eine Schule entsprechend interessierte Fachlehrer, kann sie einen besonderen Akzent auf die künstlerische oder musische Betätigung ihrer Kinder legen. Die Bildung von Instrumentenklassen oder die Einrichtung von Ateliers wäre denkbar, auch hier vielleicht in Kooperation mit einer örtlichen Musikschule oder einem Kunstverein.
  • Die "GU-Grundschule": Eine solche Schule könnte sich zur Aufgabe stellen, einen sogenannten "GU" ("gemeinsamer Unterricht") von Kindern mit und ohne Behinderungen anzubieten.
  • Die technisch-naturwissenschaftliche Grundschule: Aufgrund der Lehrpläne für Grundschulen fällt es vielleicht schwer, sich bereits hier einen ausdrücklichen Akzent auf Technik oder Naturwissenschaften vorzustellen. Trotzdem ist es denkbar, dass eine Grundschule ein solches Profil aufbauen möchte, indem sie die Arbeit an technischen / naturwissenschaftlichen Phänomenen zu einem Grundprinzip ihres Unterrichts macht.
  • Die Grundschule mit besonderen Fördermaßnahmen: Zusätzlich zum "normalen" Unterricht könnte eine dergestalt ausgerichtete Schule besondere Zusatzangebote für besonders wissbegierige und begabte Kinder bereitstellen. (Stichwort Begabtenförderung). Ebenso könnten flexible Schuleingangsphasen eingerichtet werden, die dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der Kinder Rechnung tragen, oder besondere Kooperationsformen zwischen den Schuljahrgängen (z.B. ein "1/3 - Modell" anstelle der vorgesehenen gemeinsamen Beschulung von erster und zweiter Klasse).

Nach den Vorstellungen der FDP sollen die Eltern die Grundschule wählen können, die den Neigungen ihres Kindes am besten entspricht. Diese Wahlmöglichkeit ist der erste Schritt, um die Kinder optimal zu fördern.


Auslastung der Schulstandorte

Die Errichtung und der Unterhalt der Schulen kostet die Stadt viel Geld. Manche Schulen sind größer und können drei, vielleicht sogar vier parallele Klassen eines Schuljahres aufnehmen. An anderen, kleiner ausgelegten Schulen reicht die Kapazität vielleicht nur für zwei Züge.

Natürlich kann es nicht im Sinn der Stadt sein, dass plötzlich eine große Kinderzahl an der einen Schule angemeldet wird, während eine andere Schule kaum noch ihre Klassen füllen kann.  Mit diesem Argument arbeiten diejenigen, die die Schulbezirksgrenzen gern in der jetzigen Form erhalten wollen. Ohne die Grenzen, so argumentieren sie, können die Stadt und die einzelnen Schulen gar nicht mehr zuverlässig planen, wie viele Kinder im kommenden Schuljahr angemeldet werden.

Die FDP sieht an dieser Stelle jedoch kein Problem, und zwar hauptsächlich aus folgenden Gründen:
  • Durch die Größe einer Schule ist vorgegeben, wie viele Kinder dort höchstens aufgenommen werden können. Schulen und Schulamt haben an dieser Stelle ausreichend Gelegenheit, die Kapazität einer Grundschule zu planen.
  • Wir gehen davon aus, dass - wie bisher auch - die allermeisten Eltern die nächstgelegene Grundschule bevoruzugen werden. Die Zahl derer, die ihr Kind in individuellerer Weise fördern möchten oder die aus anderen persönlichen Gründen eine weiter gelegene Grundschule bevorzugen, wird deutlich in der minderzahl sein.  Somit ließe sich sehr wohl prognostizieren, wie hoch die Anmeldezahlen für die einzelne Schule sein würden.

Anmelde- und Auswahlverfahren

Nicht nur für die Schulen, sondern auch für die Eltern mus "Planungssicherheit" herrschen!

Wie bisher sollen die Eltern einen Anspruch darauf haben, ihr Kind an der nächstgelegenen Grundschule anzumelden. Nur wer möchte (!), soll sein Kind an einer entfernt gelegenen Grundschule anmelden dürfen.

Folglich muss auch in Zukunft festgelegt sein, was unter "nächstgelegen" bzw. "wohnungsnah" zu verstehen ist. Dazu sind die alten starren Schulbezirksgrenzen allerdings nicht erforderlich.
  • Denkbar wäre, einen Radius um die einzelnen Schulstandorte zu ziehen, um so den groben Einzugsbereich festzulegen. Auch für weiter entfernte Wohnhäuser muss auf diesem Wege klargestellt sein, wo die nächstgelegene Grundschule ist.
  • Dazwischen sollen großzügige Überschneidungsgebiete liegen. Insbesondere bei nicht so weit voneinander entfernt liegenden Schulen sollen Eltern die Möglichkeit haben, auch tatsächlich zu wählen.
  • Zusätzlich werden Kriterien benötigt, die das Aufnahmeverfahren regeln. Sie könnten z.B. wie folgt aussehen:
    • Zunächst haben alle Eltern das Recht, die für sie nächstgelegene Schule in Anspruch zu nehmen.
    • Wie bisher sollen auch Kriterien wie "Geschwister sind schon an der Schule" u.a. persönliche Gründe berücksichtigt werden.
    • Nun kann über die Aufnahme der Kinder beschlossen werden, die weiter entfernt wohnen und die z.B. wegen des besonderen Profils der Grundschule dort angemeldet wurden.
Auf die Schulverwaltung käme somit ein enormes Maß an neuen Anforderungen zu. Eltern müssten unter neuen Gesichtspunkten beraten, die Schulanmeldungen schließlich nach einem neuen Verfahren gesichtet und bearbeitet werden.

Den Eltern, die einen weiter entfernten Schulstandort bevorzugen, muss dabei klar sein, dass ihr Kind nur dann dort aufgenommen werden kann, wenn die Kapazität der Schule das zulässt.


(nach oben: hier "klicken")



Auflösung der Grundschulbezirke - die Gegenargumente

Chaos an den Schulen und somit eine Menge an Nachteilen für Schulträger, Schulen, Eltern und Kindern - so zeichnen die Kritiker das Bild, sollten CDU und FDP ihre Koalitionsvereinbarung wahr machen und die Grundschulbezirke auflösen.

In vorderster Front der Kritik befindet sich der Städte- und Gemeindebund NRW, dessen Hauptgeschäftsführer Bernd Jürgen Schneider in einer Pressemitteilung vom 08.09.2005 Stellung bezieht und den Erhalt der Grundschulbezirke in der bisherigen Form fordert. Auf seine Argumente soll folglich auch in erster Linie eingegangen werden.

1. Gegenargument: Die Auslastung der Schulen wäre nicht mehr planbar

"Die vom Land beabsichtigte Abschaffung der Schulbezirke von Grundschulen verhindert eine geordnete Schulentwicklungsplanung und gefährdet kommunale Investitionsentscheidungen", so Bernd Jürgen Schneider in seiner zuvor erwähnten Pressemitteilung. Zur Begründung heißt es dort: "Es könnte vor Ort die Situation entstehen, dass Schulen, die bislang die erforderliche Schülerzahl aufweisen, aufgrund eines vielleicht nur vorübergehenden Schulwahlverhaltens nicht mehr ausgelastet sind. Umgekehrt bestehe die Möglichkeit, dass bestimmte Schulen so stark frequentiert werden, dass die Räume nicht mehr ausreichen."

Die FDP geht davon aus, dass die Eltern normalerweise vernünftig darüber entscheiden, welche Grundschule für ihr Kind in Frage kommt. Als erstes dürften die folgenden Fragen im Mittelpunkt stehen:
a) Welche Schule liegt am nächsten? und
b)  Wie sicher ist der Schulweg?
Für viele, wenn nicht die meisten Eltern, wird auch die folgende Frage von Bedeutung sein:
c) Wohin schicken die Eltern aus der Nachbarschaft ihre Kinder?

In den weitaus meisten Fällen werden das die ausschlaggebenden Entscheidungskriterien sein. Somit würden die weitaus meisten Eltern ihre Kinder dahin schicken, wo sie auch von den bisherigen Grundschulgrenzbezirke "zugeteilt" worden wären: In die nächstgelegene Grundschule.

Auf dieser Grundlage wird auch in Zukunft verlässlich die Schulentwicklung geplant werden können.

Nur wenige Eltern werden für ihr Kind eine andere Entscheidung treffen wollen, z.B. weil sie eine besondere Begabung fördern möchten oder andere individuelle Gründe vorliegen. (So könnte z.B. jemand der Meinung sein, sein Sohn sei in besonderem Maße sportlich begabt und wäre deswegen auf der Maria-Frieden-Grundschule besser aufgehoben. Ein anderes Elternpaar hat vielleicht eine Tochter, die schon jetzt lieber mit älteren Kindern zusammen ist und die deswegen meinen, der "1+3"-Unterricht auf der Laurentiusschule sei für ihre Tochter besser als der ansonsten übliche "1+2"-Mix.). Diesem Interesse an einer freien Schulwahl wollen wir keine unnötigen Hindernisse in den Weg stellen.

Allerdings darf nicht vergessen werden, dass der Schulträger (also hier die Stadt Coesfeld) nach wie vor durch das Schulgesetz verpflichtet ist, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Demnach müssen Grundschulen durchgängig zweizügig sein; bei der Klassengröße gilt eine Bandbreite von 18 bis 30 Schülern, wobei der Klassenfrequenzrichtwert 24 Schüler beträgt. In der Praxis bedeutete das dann:  Eltern haben nicht zwangsläufig ein Recht darauf, einen Schulplatz an einer weiter entfernteren Grundschule einzunehmen. Wenn allerdings die Kapazität es hergibt und ein freier Platz vorhanden ist, soll nach Auffassung der FDP das Kind auch aufgenommen werden!

2. Gegenargument: Es besteht die Gefahr, dass sich "besonders beliebte" und "weniger beliebte" Grundschulen herausbildeten.  (Andere Kritiker der Aufhebung der Grundschulbezirke, insbesondere aus der SPD und einigen kirchlichen Kreisen, befürchten gar die Bildung "sozialer Brennpunkte").

In der Bildung einer "Beliebtheitsskala" sieht die FDP nichts Negatives - im Gegenteil! Die Qualität einer Schule soll sich auch in dem Zuspruch durch die Elternschaft niederschlagen. Sollte eine Schule tatsächlich in besonderem Maße "negativ" auffallen, wüssten alle Beteiligten, dass an der betroffenen Schule Handlungsbedarf besteht!

Soziale Brennpunkte, wie sie z.B. in den Ruhrgebietsstädten bestehen, haben wir in Coesfeld nicht. Doch auch auf die großen Städte bezogen ist die Befürchtung, ohne Schulbezirksgrenzen erhöhten sich die dortigen Probleme, falsch. Tatsache ist: Gerade die jetzt bestehenden Schulbezirksgrenzen zementieren die vorhandenen "Brennpunktgrenzen"! Wer heute in einer Großstadt in einem "problematischen" Bezirk wohnt, hat kaum eine Chance, sein Kind an einer anderen Schule anzumelden. Damit ist weder der Förderung des Kindes gedient noch hilft es der betroffenen Schule. Umgekehrt haben Schulen in "besseren" Wohngebieten derzeit keine Mühe, Kinder aus "niedrigeren Schichten" fernzuhalten.

Schulen in sozialen Brennpunkten wird nicht dadurch geholfen, dass Schulbezirksgrenzen aufrechterhalten werden. Diese Schulen benötigen besondere Mittelzuweisungen und Hilfen, die die neue Landesregierung auch geben will.

3. Gegenargument: Es besteht die Gefahr, dass aufgrund des Wahlverhaltens der Eltern die eine ("beliebtere") Schule ausgebaut werden müsste, während an der anderen ("unbeliebteren") Schule Kapazitäten (Räume etc.) leer stünden und deswegen vielleicht sogar geschlossen würde. Zudem würden verstärkt Kosten für den Schülertransport entstehen, weil "gerade in vielen Flächengemeinden neue Transportmöglichkeiten zwischen den Ortsteilen geschaffen werden müssten" (Pressemitteilung von Bernd Jürgen Schneider, Städte- und Gemeindebund NRW).

Wie schon zum ersten Gegenargument ausgeführt, sieht die FDP keine Anzeichen dafür, warum die Eltern plötzlich in völlig ungewohnter Weise ihre Kinder an den vorhandenen Schulen anmelden sollten. Die vorhandenen Grundschulen sind relativ gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt. Zudem hat die Stadt nach wie vor die Verpflichtung, überall für angemessene Schul- und Klassengrößen zu sorgen. Wenn allerdings Erweiterungsinvestitionen in die vorhandenen Schulen anstehen und zu erkennen ist, dass eine Schule in besonderem Maße von den Eltern bevorzugt wird, könnte dieser Sachverhalt ein wichtiges Argument zugunsten ebendieser Schule sein.

Erst recht wird niemand ernsthaft davon ausgehen, dass plötzlich Coesfelder Eltern ihre Kinder verstärkt in Lette anmelden und umgekehrt Kinder aus Lette verstärkt an Coesfelder Schulen auftauchen. Wer sein Kind an einer weiter entfernt liegenden Schule anmelden möchte, muss dann selbst dafür Sorge tragen, dass sein Kind dorthin gelangen kann, und auch die Kosten dafür übernehmen. Zwar hat jedes Kind nach wie vor den Anspruch auf einen Schulplatz (und auch auf den notwendigen Transport dorthin), aber nur zu der nächstgelegenen Schule!

Das wirkliche Problem der nächsten Jahre wird nicht das Elternwahlverhalten, sondern vielmehr die stark abnehmende Zahl an Grundschulkindern sein. Nicht jede Schule wird den jetzigen Stand halten können; möglicherweise werden bislang dreizügige Schulen zweizügig gefahren werden müssen. Vor Entscheidungen dieser Art wird die Stadt in wenigen Jahren stehen!

Die Entscheidung, welche Schule verkleinert werden muss, wird für die Betroffenen verständlicher und von ihnen als gerechter empfunden, wenn auf die tatsächlichen Anmeldezahlen - also auf den Elternwillen! - verwiesen werden kann.

Erst vor wenigen Jahren gab es in Coesfeld schmerzliche Auseinandersetzungen um die Schließung von Grundschulen (Jakobischule, Martinschule Brink, Kardinal-von-Galen-Schule Goxel). Vielleicht wären schon damals die Auseinandersetzungen nicht so heftig gewesen, wenn weniger verwaltungstechnisch und weniger vom "grünen Tisch" aus entschieden, und statt dessen mehr mit dem tatsächlichen Anmeldeverhalten der Eltern argumentiert worden wäre!



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Ihr Wolfgang Kraska
(FDP-Stadtrat und Mitglied im Coesfelder Schulausschuss)