FDP:
Freie Wahl der
Grundschule
(Oktober 2005)
Laut Koalitionsvertrag zwischen FDP und CDU werden bis 2008 die
Schulbezirksgrenzen für Grundschulen in der bisherigen Form
aufgehoben. Das alte
"Zuweisungsmodell" soll durch ein moderneres, demokratischeres
Anmeldeverfahren ersetzt werden.
Diese Pläne werden derzeit in der Öffentlichkeit kontrovers
diskutiert. Nicht überall treffen sie auf Zustimmung. Auf dieser
Seite können Sie sich über die unterschiedlichen Stadtpunkte
informieren.
Für
eine freie Wahl der Grundschule - die Argumente der FDP
Freie Wahl
der Grundschule
Mit der Aufhebung der Schulbezirksgrenzen sollen die
Eltern die Möglichkeit erhalten, auch die Grundschule für ihr
Kind frei zu wählen. Dieses muss künftig nicht zwingend die
nächstgelegene Schule sein.
Wie bisher soll der notwendige Transport der Kinder zu der
nächstgelegenen Schule kostenfrei sein. Somit ergibt sich als
einziger Nachteil für die Eltern, die eine weiter entfernte
Grundschule wählen: Der Transport ihres Kindes zu der Schule
wäre dann Elternsache.
Auskunft über die
Leistungsfähigkeit der einzelnen Schulen
Gleichzeitig
sollen die Städte und Gemeinde regelmäßig
veröffentlichen, wie die Unterrichtsqualität und der
Lernerfolg an den einzelnen Schulen aussieht. Auf diesem Wege soll mehr
Transparenz geschaffen werden. Die Eltern sollen erfahren können,
wie "gut" bzw. wie "schlecht" ihre Schule im
Verhältnis zu anderen Schulen ist.
Gute Gründe für die
Aufhebung der Schulbezirksgrenzen
Zunächst haben alle Grundschulen die Aufgabe, Kernlernziele zu
verfolgen, die
möglichst von allen Kindern erreicht werden sollen. Am Ende der
vierten Klasse sollen alle gleichermaßen lesen, schreiben,
rechnen usw. gelernt haben.
Aber Kinder
haben von Beginn an auch unterschiedliche Interessen und Talente. Die
einen malen oder musizieren vielleicht gern, andere sind sportlich
begabt, wiederum andere Kinder lassen bereits besondere Interessen an
der Natur erkennen oder sind in noch anderer Weise besonders begabt.
Je besser bereits in der Grundschule auf die individuellen Interessen
und Begabungen eingegangen wird,
umso besser entwickelt sich das Kind.
Bislang kann in der Grundschule auf diese Unterschiede kaum
Rücksicht genommen werden. Die Kinder sind aufgrund der
Schulbezirksgrenzen einer bestimmten Schule zugewiesen worden. Für
das sportlich begeisterte Kind kann das bedeuten: Es muss eine
Grundschule besuchen, an der Sportunterricht eine untergeordnete Rolle
spielt. Oder: Das musisch begabte Kind muss an einer Schule lernen, an
der es noch nicht einmal einen Fachlehrer für Musik gibt.
Künftig sollen auch die Grundschulen je nach örtlichen
Gegebenheiten und Möglichkeiten eigene besondere Profile bilden
und mit ihrer Unterrichtsqualität und ihren ausgewiesenen
stärken gegeneinander in den Wettbewerb treten.
Für die Schulen stellt diese neue Situation eine besondere
Herausforderung dar: Künftig müssen (!) sie sich
verstärkt anstrengen, müssen besondere Bildungs- und
Betreuungsangebote bereithalten, um den unterschiedlichen
Ansprüchen und Erfordernissen seitens der Eltern und ihrer Kinder
entgegenkommen zu können. Ein Durchschnittsangebot an Unterricht
und Betreuung wird vielleicht nicht mehr ausreichen, um von den Eltern
akzeptiert zu werden...
Mögliche Profilbildungen
von Schulen
Neben den Kernlernzielen (festgeschriebene Unterrichtsstandards
für alle Grundschulen) sollen unsere Grundschulen je nach
örtlichen Gegebenheiten und zusätzlichen Möglichkeiten
besondere Profile im Sinne "besonderer Stärken" bilden. Solche
Profile können beispielsweise sein:
- Die bewegungsfreundliche /
sportbetonte Grundschule: Mit sportbegeisterten und
entsprechend ausgebildeten Lehrkräften, vielleicht
bereichert durch eine Kooperation mit einem örtlichen Sportverein
oder ähnlichem, kann eine Grundschule ihre Sportaktivitäten
in besonderer Weise in den Mittelpunkt des Schullebens stellen.
- Die musische /
kunstorientierte Grundschule: Hat eine Schule entsprechend
interessierte Fachlehrer, kann sie einen besonderen Akzent auf die
künstlerische oder musische Betätigung ihrer Kinder legen.
Die Bildung von Instrumentenklassen oder die Einrichtung von Ateliers
wäre denkbar, auch hier vielleicht in Kooperation mit einer
örtlichen Musikschule oder einem Kunstverein.
- Die "GU-Grundschule":
Eine solche Schule könnte sich zur Aufgabe stellen, einen
sogenannten "GU" ("gemeinsamer Unterricht") von Kindern mit und ohne
Behinderungen anzubieten.
- Die
technisch-naturwissenschaftliche Grundschule: Aufgrund der
Lehrpläne für Grundschulen fällt es vielleicht schwer,
sich bereits hier einen ausdrücklichen Akzent auf Technik oder
Naturwissenschaften vorzustellen. Trotzdem ist es denkbar, dass eine
Grundschule ein solches Profil aufbauen möchte, indem sie die
Arbeit an technischen / naturwissenschaftlichen Phänomenen zu
einem Grundprinzip ihres Unterrichts macht.
- Die Grundschule mit
besonderen Fördermaßnahmen: Zusätzlich zum
"normalen" Unterricht könnte eine dergestalt ausgerichtete Schule
besondere Zusatzangebote für besonders wissbegierige und begabte
Kinder bereitstellen. (Stichwort Begabtenförderung).
Ebenso könnten flexible
Schuleingangsphasen eingerichtet werden, die dem
unterschiedlichen Entwicklungsstand der Kinder Rechnung tragen, oder
besondere Kooperationsformen zwischen
den Schuljahrgängen (z.B. ein "1/3 - Modell" anstelle der
vorgesehenen gemeinsamen Beschulung von erster und zweiter Klasse).
Nach den Vorstellungen der FDP sollen die Eltern die Grundschule
wählen können, die den Neigungen ihres Kindes am besten
entspricht. Diese Wahlmöglichkeit ist der erste Schritt, um die
Kinder optimal zu fördern.
Auslastung der Schulstandorte
Die Errichtung und der Unterhalt der Schulen kostet die Stadt viel
Geld. Manche Schulen sind größer und können drei,
vielleicht sogar vier parallele Klassen eines Schuljahres aufnehmen. An
anderen, kleiner ausgelegten Schulen reicht die Kapazität
vielleicht nur für zwei Züge.
Natürlich kann es nicht im Sinn der Stadt sein, dass
plötzlich eine große Kinderzahl an der einen Schule
angemeldet wird, während eine andere Schule kaum noch ihre Klassen
füllen kann. Mit diesem Argument arbeiten diejenigen, die
die Schulbezirksgrenzen gern in der jetzigen Form erhalten wollen. Ohne
die Grenzen, so argumentieren sie, können die Stadt und die
einzelnen Schulen gar nicht mehr zuverlässig planen, wie viele
Kinder im kommenden Schuljahr angemeldet werden.
Die FDP sieht an dieser Stelle jedoch kein Problem, und zwar
hauptsächlich aus folgenden Gründen:
- Durch die Größe einer Schule ist vorgegeben, wie
viele Kinder dort höchstens aufgenommen werden können.
Schulen und Schulamt haben an dieser Stelle ausreichend Gelegenheit,
die Kapazität einer Grundschule zu planen.
- Wir gehen davon aus, dass - wie bisher auch - die
allermeisten Eltern die nächstgelegene Grundschule bevoruzugen
werden. Die Zahl derer, die ihr Kind in individuellerer Weise
fördern möchten oder die aus anderen persönlichen
Gründen eine weiter gelegene Grundschule bevorzugen, wird deutlich
in der minderzahl sein. Somit ließe sich sehr wohl
prognostizieren, wie hoch die Anmeldezahlen für die einzelne
Schule sein würden.
Anmelde- und Auswahlverfahren
Nicht nur für die Schulen, sondern auch für die Eltern mus
"Planungssicherheit" herrschen!
Wie bisher sollen die Eltern einen Anspruch darauf haben, ihr Kind an
der nächstgelegenen Grundschule anzumelden. Nur wer möchte
(!), soll sein Kind an einer entfernt gelegenen Grundschule anmelden
dürfen.
Folglich muss auch in Zukunft festgelegt sein, was unter
"nächstgelegen" bzw. "wohnungsnah" zu verstehen ist. Dazu sind die
alten starren Schulbezirksgrenzen allerdings nicht erforderlich.
- Denkbar wäre, einen Radius um die einzelnen
Schulstandorte zu ziehen, um so den groben Einzugsbereich festzulegen.
Auch für weiter entfernte Wohnhäuser muss auf diesem Wege
klargestellt sein, wo die nächstgelegene Grundschule ist.
- Dazwischen sollen großzügige
Überschneidungsgebiete liegen. Insbesondere bei nicht so weit
voneinander entfernt liegenden Schulen sollen Eltern die
Möglichkeit haben, auch tatsächlich zu wählen.
- Zusätzlich werden Kriterien benötigt, die das
Aufnahmeverfahren regeln. Sie könnten z.B. wie folgt aussehen:
- Zunächst haben alle Eltern das Recht, die für
sie nächstgelegene Schule in Anspruch zu nehmen.
- Wie bisher sollen auch Kriterien wie "Geschwister sind
schon an der Schule" u.a. persönliche Gründe
berücksichtigt werden.
- Nun kann über die Aufnahme der Kinder beschlossen
werden, die weiter entfernt wohnen und die z.B. wegen des besonderen
Profils der Grundschule dort angemeldet wurden.
Auf die Schulverwaltung käme somit ein enormes Maß an neuen
Anforderungen zu. Eltern müssten unter neuen Gesichtspunkten
beraten, die Schulanmeldungen schließlich nach einem neuen
Verfahren gesichtet und bearbeitet werden.
Den Eltern, die einen weiter entfernten Schulstandort bevorzugen, muss
dabei klar sein, dass ihr Kind nur dann dort aufgenommen werden kann,
wenn die Kapazität der Schule das zulässt.
(nach oben: hier
"klicken")
Auflösung
der Grundschulbezirke - die Gegenargumente
Chaos an den Schulen und somit eine Menge an
Nachteilen für Schulträger, Schulen, Eltern und Kindern - so
zeichnen die Kritiker das Bild, sollten CDU und FDP ihre
Koalitionsvereinbarung wahr machen und die Grundschulbezirke
auflösen.
In vorderster Front der Kritik befindet sich der Städte- und Gemeindebund NRW,
dessen Hauptgeschäftsführer Bernd Jürgen Schneider in
einer Pressemitteilung vom 08.09.2005 Stellung bezieht und den Erhalt
der Grundschulbezirke in der bisherigen Form fordert. Auf seine
Argumente soll folglich auch
in erster Linie eingegangen werden.
1. Gegenargument: Die Auslastung der
Schulen wäre nicht mehr planbar
"Die vom Land beabsichtigte Abschaffung der
Schulbezirke von
Grundschulen verhindert eine geordnete Schulentwicklungsplanung und
gefährdet kommunale Investitionsentscheidungen", so Bernd
Jürgen Schneider in seiner zuvor erwähnten Pressemitteilung.
Zur Begründung heißt es dort: "Es könnte vor Ort die
Situation entstehen, dass Schulen, die bislang die erforderliche
Schülerzahl aufweisen, aufgrund eines vielleicht nur
vorübergehenden Schulwahlverhaltens nicht mehr ausgelastet sind.
Umgekehrt bestehe die Möglichkeit, dass bestimmte Schulen so stark
frequentiert werden, dass die Räume nicht mehr ausreichen."
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Die FDP geht davon aus, dass die Eltern normalerweise vernünftig
darüber entscheiden, welche Grundschule für ihr Kind in Frage
kommt. Als erstes dürften die folgenden Fragen im Mittelpunkt
stehen:
a) Welche Schule liegt am
nächsten? und
b) Wie sicher ist der Schulweg?
Für viele, wenn nicht die meisten Eltern, wird auch die folgende
Frage von Bedeutung sein:
c) Wohin schicken die
Eltern aus der Nachbarschaft ihre Kinder?
In den weitaus meisten Fällen werden das die ausschlaggebenden
Entscheidungskriterien sein. Somit würden die weitaus
meisten
Eltern ihre Kinder dahin schicken, wo sie auch von den bisherigen
Grundschulgrenzbezirke "zugeteilt" worden wären: In die
nächstgelegene Grundschule.
Auf dieser Grundlage wird auch in Zukunft verlässlich die
Schulentwicklung geplant werden können.
Nur wenige Eltern werden für ihr Kind eine andere Entscheidung
treffen wollen, z.B. weil sie eine besondere
Begabung fördern
möchten oder andere individuelle Gründe vorliegen. (So
könnte z.B. jemand der Meinung sein, sein Sohn sei in besonderem
Maße sportlich begabt und wäre deswegen auf der
Maria-Frieden-Grundschule besser aufgehoben. Ein anderes Elternpaar hat
vielleicht eine Tochter, die schon jetzt lieber mit älteren
Kindern zusammen ist und die deswegen meinen, der "1+3"-Unterricht auf
der Laurentiusschule sei für ihre Tochter besser als der ansonsten
übliche "1+2"-Mix.). Diesem Interesse an einer freien Schulwahl
wollen wir keine unnötigen Hindernisse in den Weg stellen.
Allerdings darf nicht vergessen werden, dass der Schulträger (also
hier die Stadt Coesfeld) nach wie vor durch das Schulgesetz
verpflichtet ist, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und
Schulgrößen zu gewährleisten.
Demnach müssen Grundschulen durchgängig zweizügig sein;
bei der Klassengröße gilt eine Bandbreite von 18 bis 30
Schülern, wobei der Klassenfrequenzrichtwert 24 Schüler
beträgt. In der Praxis bedeutete das dann: Eltern haben
nicht zwangsläufig ein Recht
darauf, einen Schulplatz an einer weiter entfernteren Grundschule
einzunehmen. Wenn allerdings die Kapazität es hergibt und ein
freier Platz vorhanden ist, soll nach Auffassung der FDP das Kind auch
aufgenommen werden!
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2. Gegenargument: Es besteht die Gefahr,
dass sich "besonders beliebte" und "weniger beliebte" Grundschulen
herausbildeten. (Andere Kritiker der Aufhebung der
Grundschulbezirke, insbesondere aus der SPD und einigen kirchlichen
Kreisen, befürchten gar die Bildung "sozialer Brennpunkte").
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In der Bildung einer "Beliebtheitsskala"
sieht die FDP nichts Negatives
- im Gegenteil! Die Qualität einer Schule soll sich auch in dem
Zuspruch durch die Elternschaft niederschlagen. Sollte eine Schule
tatsächlich in besonderem Maße "negativ" auffallen,
wüssten alle Beteiligten, dass an der betroffenen Schule
Handlungsbedarf besteht!
Soziale Brennpunkte,
wie sie z.B. in den Ruhrgebietsstädten
bestehen, haben wir in Coesfeld nicht. Doch auch auf die großen
Städte bezogen ist die Befürchtung, ohne Schulbezirksgrenzen
erhöhten sich die dortigen Probleme, falsch. Tatsache ist: Gerade
die jetzt bestehenden Schulbezirksgrenzen zementieren die vorhandenen
"Brennpunktgrenzen"! Wer heute in einer Großstadt in einem
"problematischen" Bezirk wohnt, hat kaum eine Chance, sein Kind an
einer anderen Schule anzumelden. Damit ist weder der Förderung des
Kindes gedient noch hilft es der betroffenen Schule. Umgekehrt haben
Schulen in "besseren" Wohngebieten derzeit keine Mühe, Kinder aus
"niedrigeren Schichten" fernzuhalten.
Schulen in sozialen Brennpunkten wird nicht dadurch geholfen, dass
Schulbezirksgrenzen aufrechterhalten werden. Diese Schulen
benötigen besondere
Mittelzuweisungen und Hilfen, die die neue
Landesregierung auch geben will.
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3. Gegenargument: Es besteht die Gefahr,
dass aufgrund des Wahlverhaltens der Eltern die eine ("beliebtere")
Schule ausgebaut werden müsste, während an der anderen
("unbeliebteren") Schule Kapazitäten (Räume etc.) leer
stünden und deswegen vielleicht sogar geschlossen würde.
Zudem
würden verstärkt Kosten für den Schülertransport
entstehen, weil "gerade in vielen Flächengemeinden neue
Transportmöglichkeiten zwischen den Ortsteilen geschaffen werden
müssten" (Pressemitteilung von Bernd Jürgen Schneider,
Städte- und Gemeindebund NRW).
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Wie schon zum ersten Gegenargument ausgeführt, sieht die FDP keine
Anzeichen dafür, warum die Eltern plötzlich in völlig
ungewohnter Weise ihre Kinder an den vorhandenen Schulen anmelden
sollten. Die vorhandenen Grundschulen sind relativ
gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt. Zudem hat
die Stadt nach wie vor die Verpflichtung,
überall für angemessene Schul- und Klassengrößen
zu sorgen. Wenn allerdings Erweiterungsinvestitionen in die vorhandenen
Schulen anstehen und zu erkennen ist, dass eine Schule in besonderem
Maße von den Eltern bevorzugt wird, könnte dieser
Sachverhalt ein wichtiges Argument zugunsten ebendieser Schule sein.
Erst recht wird niemand ernsthaft davon ausgehen, dass
plötzlich Coesfelder Eltern ihre Kinder verstärkt in Lette
anmelden und
umgekehrt Kinder aus Lette verstärkt an Coesfelder Schulen
auftauchen. Wer sein Kind an einer weiter entfernt liegenden Schule
anmelden
möchte, muss dann selbst dafür Sorge tragen, dass sein Kind
dorthin gelangen kann, und auch die Kosten dafür übernehmen.
Zwar hat jedes Kind nach wie vor den Anspruch auf einen Schulplatz (und
auch auf den notwendigen Transport dorthin), aber nur zu der
nächstgelegenen Schule!
Das wirkliche Problem der nächsten Jahre wird nicht das
Elternwahlverhalten, sondern
vielmehr die stark abnehmende Zahl an
Grundschulkindern sein. Nicht
jede Schule wird den jetzigen Stand halten können;
möglicherweise
werden bislang dreizügige Schulen zweizügig gefahren werden
müssen. Vor Entscheidungen dieser Art wird die Stadt in wenigen
Jahren stehen!
Die
Entscheidung, welche Schule verkleinert werden muss, wird für die
Betroffenen verständlicher und von ihnen als gerechter empfunden,
wenn
auf die tatsächlichen Anmeldezahlen
- also auf den Elternwillen! - verwiesen werden kann.
Erst vor wenigen Jahren gab es in Coesfeld schmerzliche
Auseinandersetzungen um die Schließung von Grundschulen
(Jakobischule, Martinschule Brink, Kardinal-von-Galen-Schule Goxel).
Vielleicht wären schon damals die Auseinandersetzungen nicht so
heftig gewesen, wenn weniger verwaltungstechnisch und weniger vom
"grünen Tisch" aus entschieden, und statt dessen mehr mit dem
tatsächlichen Anmeldeverhalten der Eltern argumentiert worden
wäre!
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(nach oben: hier "klicken")
Ihr Wolfgang Kraska
(FDP-Stadtrat und Mitglied im Coesfelder Schulausschuss)
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