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Tempo 30 für Lettes Südwesten - Alter Kirchplatz als eigener verkehrsberuhigter Bereich? 
(Juni 2005)
 
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Tempo-30Sehr geehrte Damen und Herren,

die Diskussionen um die Verkehrssituation vor dem Kindergarten  auf der Lindenstraße haben nun zu einem konkreten Ergebnis geführt: Die Einführung der Tempo-30-Zone für den Südwesten Lettes wird vorgezogen. Der Verkehr auf der Lindenstraße soll dadurch langsamer fließen und für die Kreuzung Lindenstraßer / Peilsweg kann endlich die Rechts-vor-linksVorfahrtsregelungen eingeführt werden. Mit diesem Beschluss soll die letzte große "Tempo-30-Lücke" in Lette geschlossen werden.

Die rechtsstehende Grafik zeigt den Bereich der neuen Tempo-30-Zone. In den gelb markierten Straßen besteht schon heute eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo-30.

Doch nicht nur auf der Lindenstraße wird der Verkehr ruhiger. Auf allen Wohnstraßen in dem Bereich zwischen Bruchstraße, Coesfelder Straße, Bahnhof und südlichem Ortsrand wird künftig Tempo-30 gelten. Außerdem gilt innerhalb dieses Gebietes nur noch die rechts-vor-links-Vorfahrtsregelung; Verkehrsschilder, die heute noch andere Regelungen vorsehen, werden abgebaut.

Die in diesem Zusammenhang geplanten Maßnahmen wurden am 09. Juni 2005 auf einer Bürgerversammlung in Lette diskutiert.

Folgende Bereiche wurden in besonderem Maße einer Betrachtung unterzogen:
  • Alter Kirchplatz: Die Stadt hat für den Bereich des Alten Kirchplatzes einen verkehrsberuhigten Bereich vorgesehen. Dort dürfte dann nur noch mit Schrittgeschwindigkeit gefahren und nur noch innerhalb markierter Parkplätzen geparkt werden. Laut Ansicht der Stadt sprächen alle Gegebenheiten für einen verkehrsberuhigten Bereich: Es gibt keine abgetrennte Fahrbahn und somit auch keine separaten Gehwege. Zudem verlaufe die Verkehrsanbindung in die umliegenden Straßen über abgesenkte Bordsteine, so dass die dort herausfahrenden Fahrzeuge ohnehin in keinem Fall Vorfahrtsberechtigung hätten. Aus dem direkten Anliegerkreis erhob sich allerdings Kritik an dieser Maßnahme: In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfe nur in markierten Parkplätzen geparkt werden. Damit würden Kunden, die im PKW anfahren, möglicherweise abgeschreckt. Ohnehin gäbe es zu wenig PKW-Stellplätze in diesem Bereich.

Bild links: Der rot markierte Bereich soll nach den Vorstellungen der Stadt ein verkehrsberuhigter Bereich werden. Bild rechts: Die Zufahrt zum Alten Kirchplatz macht schon jetzt nicht den Eindruck einer Straßeneinfahrt.
karte
kirchplatz

  • Aus demselben Grund müssen auch Fahrzeuge, die aus der Straße Zur Gräfte (hintere Einmündung) auf die Bahnhofstraße einbiegen, dem dortigen Verkehr immer Vorfahrt gewähren. Da es hier eine die Fahrbahn durchquerende Bordsteinkante gibt, ist eine Rechts-vor-links-Regelung nicht möglich.

graefte
Bild links: Auch nach Einführung der Tempo-30-Zone muss der Radfahrer an der Stelle, wo er sich befindet, kein Rechts-vor-links-Gebot beachten. Die Straße zur Graefte, die dort in die Bahnhofsallee einmündet, ist durch einen durchgehenden Bordstein von der Fahrbahn der Bahnhofsallee getrennt. Das bedeutet in einer Tempo-30-Zone: Hier gilt kein Rechts-vor-links!
  • Eine besondere Betrachtung erfuhr der Kreuzungsbereich von Wulferhooksweg, Meddingheide und Kreuzstraße. Die gesamte Kreuzung ist sehr weiträumig und unübersichtlich, so dass daran gedacht wird, sie mit geeigneten Maßnahmen (Fahrbahnmarkierungen, Leitpfosten) zu verengen. Der landwirtschaftliche Verkehr soll dadurch aber nicht behindert werden.
  • Das Gewerbegebiet am Bahnhof gehört nicht zu der Tempo-30-Zone. Auf der Straße "Am Haus Lette" bleibt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 allerdings bestehen.
Mit der Einrichtung der Tempo-30-Zone kommen keine Kosten auf die Anlieger zu. Es werden in dem gesamten Bereich alte Schilder abgenommen und neue Tempo-30-Schilder angebracht. Bauliche Maßnahmen auf den Straßen (Verengungen o.ä.) sind nicht vorgesehen.

Die in diesem Zusammenhang geplanten Maßnahmen wurden am 09. Juni 2005 auf einer Bürgerversammlung in Lette diskutiert.


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