Neue Bebauungspläne für
das Bahnhofsquartier
(Februar 2005) Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal musste der alte Bebauungsplan Nr. 87 (Geltungsbereich: zwischen Ladestraße, Bahnhofstraße und Dülmener Straße) aufgehoben werden. Dann war der Weg frei, um das Gebiet neu zu ordnen. Zwei neue Bebauungspläne (Nr. 87 für die unmittelbar an das
Bahnhofsgelände angrenzende Flächen sowie Nr. 88 für die
"Restgrundstücke" an der Dülmener Straße) sollen nun aufgestellt
werden - so beschlossen es der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen
auf seiner Sitzung vom 19.01.2005 sowie anschließend der Stadtrat
am 27.01.2005.
Neuer B-Plan 87: Gewerbeansiedlungen im Bahnhofsquartier Seit Jahren wird versucht, insbesondere die brachliegenden Flächen in diesem Gebiet wiederzubeleben. Dabei war eines der Hauptziele, nur solche Gewerbeansiedlungen zuzulassen, die kein sogenanntes "innenstadtrelevantes" bzw. "nahversorgungsrelevantes" Sortiment anbieten. Der Hintergrund: Dem innerstädtischen Einzelhandel sollte auf diesem Wege keine schädigende Konkurrenz erwachsen. Nun hat sich ein Investor gefunden, der im Bereich von Bahnhofstraße und Ladestraße tätig werden möchte. Es ist die Immobilien Treuhand Gesellschaft (ITG) Düsseldorf. Damit die ITG ihre Pläne verwirklichen kann, wurde nun beschlossen, einen neuen Bebauungsplan Nr. 87 (vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bahnhofsquartier") aufzustellen. Der neue Bebauungsplan wird nur die Grundstücke umfassen, für die die ITG Interesse gezeigt hat. Stadt und Investor möchten erreichen, dass sich an dieser Stelle großflächige Einzelhandelsbetriebe ansiedeln können. Wie Beigeordneter Backes am 15. Februar 2005 in der Presse erklärt hat, gehören das Warenhaus Kaufland (insbesondere Lebensmittel; vergleichbares Sortiment wie Lidl) sowie der Media-Markt (Elektronik- und Haushaltsgeräte) zu den Interessenten. Die Verkaufsfläche beider Unternehmen würde zusammen etwa 7.000 Quadratmeter betragen. Zusätzlich zeigt auch die Bünting-Gruppe Interesse, die alternativ zu Kaufland einen Familia-Markt errichten würde. Die geplanten Sortimente widersprechen bislang allerdings dem Zentrenkonzept.
Da sich die fragliche Fläche außerhalb des eigentlichen Stadtzentrums
liegt, dürften sie dort nicht so ohne weiteres angeboten werden. Um
dieses Problem zu lösen, plant die Stadt die Ausweisung des Bahnhofsquartiers
als Sondergebiet.
"Restgrundstücke" an der Dülmener Straße: Eigener B-Plan Parallel dazu wird über die restlichen Grundstücke in dem
ehemaligen Bebauungsplangebiet (östlich der Dülmener Straße
von der Bahnhofstraße bis in Höhe der Grimpingstraße)
ein eigener Bebauungsplan aufgestellt (Bebauungsplan Nr. 88 "Dülmener
Straße / Bahnhofstraße"). Auf diese Weise soll auch dort Planungssicherheit
hergestellt werden.
(Grundlagen für diesen Bericht: Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen vom 19.01.2005, des Stadtrates vom 27.01.2005 sowie Presseauskünfte von Beigeordneter Backes in der AZ vom 15.02.2005).
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