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Veränderungssperre am Berkelbogen / Überarbeitung des dortigen Bebauungsplanes 
(Oktober 2004)
 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in den nächsten Jahren soll der Bebauungsplan  109 überarbeitet werden. Dieser Bebauungsplan regelt die Nutzung der gewerblichen  Flächen zwischen Berkel, Borkener Straße und  Konrad-Adenauer-Ring (vgl. Skizze).

Zu diesem Zweck hat der Stadtrat eine  sogenannte "Veränderungssperre" für den  genannten Bereich ausgesprochen. Diese  Veränderungssperre besagt folgendes:

  • Die dort ansässigen Betriebe haben  einen Bestandsschutz, d.h.: Sie dürfen das Gelände so weiternutzen wie bisher.
  • Allerdings dürfen sie ab sofort keine gravierenden Veränderungen mehr vornehmen. Dieses gilt sowohl für die Bauten als auch für die Art der gewerblichen Nutzung.
Mit dieser Maßnahme möchte die Stadt den jetzigen "Status Quo" festschreiben, damit auf dieser Grundlage der neue Bebauungsplan aufgestellt werden kann. Die Veränderungssperre gilt zunächst für zwei Jahre und kann höchstens um ein weiters Jahr verlängert werden.

Gleichzeitig hat der Stadtrat beschlossen, den derzeit gültigen Bebauungsplan für das genannte Gebiet auszulegen. Aus ihm ist ersichtlich, welche Vorschriften für die Nutzung der Gewerbeflächen Am Berkelbogen heute gültig sind. Sie können ihn bis zum 08.11.2004 während der Dienststunden im Bürgerbüro der Stadt Coesfeld, Markt 8, einsehen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kraska
Mitglied im Coesfelder Stadtrat (FDP-Fraktion)