Hier vor Ort
(zurück zur Hauptseite)

Politik in Coesfeld


Zur "Philosophie" dieser Seite

freiheitliche Politik
Bürgerbeteiligung

Politische Gruppen
FDP-Ortsverband
Termine

"Coesfelder Märchen"

Kontakt

Archiv

Impressum
Bürgerbeteiligung in der Kommunalpolitik

Sie sind der Meinung, dass die örtliche Politik sich um wichtige Fragen nicht kümmert? Sie möchten, dass sich die Stadt mit einem bestimmten Thema befasst?

Auch als Verein oder als Einzelperson haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen in die politische Beratung einzubringen. Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung (GO NRW) bietet Ihnen dazu folgende Möglichkeiten:
  • Anregungen und Beschwerden (nach § 24 GO NRW) : Jeder hat das Recht, sich schriftlich an den Stadtrat zu wenden. Nachdem der Sachverhalt beraten und entschieden wurde, muss der Antragsteller schriftlich über das Ergebnis informiert werden. Das Sammeln von Unterschriften oder andere formale Voraussetzungen sind nicht erforderlich. Einzige Voraussetzung: Die Angelegenheit, die der Bürger aufgreift, muss in der Zuständigkeit der Stadt liegen.
  • Einwohnerantrag (nach § 25 GO NRW): Mit diesem Instrument können Einwohner erreichen, dass der Stadtrat ein bestimmtes Thema berät und dazu Beschlüsse fasst. Voraussetzungen dafür sind:
    • Der Antrag muss schriftlich bei der Stadt eingereicht werden
    • Die antragstellenden Einwohner müssen seit mindstens drei Monaten in Coesfeld wohnen und mindestens 14 Jahre alt sein.
    • Der Einwohnerantrag muss von mindestens 5 % der Coesfelder Einwohner (derzeit ca. 1850 Personen) unterschrieben werden. Die dabei notwendigen Angaben sind: Name, Vorname, Geburtsdatum und Unterschrift.
    • Mindestens drei Personen müssen ausdrücklich benannt sein, die als Vertreter der Angelegenheit fungieren.
    • (Angaben zu weiteren Details: vgl. Gemeindeordnung NRW . Zudem ist die Stadtverwaltung verpflichtet, den Antragstellern behilflich zu sein).
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (nach § 26 GO NRW): Diese weitreichenste Möglichkeit erlaubt den Bürgern, anstelle des Rates selbst über eine bestimmte Angelegenheit zu entscheiden. Folgende Voraussetzungen sind dafür notwendig:
    • Das Bürgerbegehren muss schriftlich gestellt werden.
    • Es muss von 7 % der Coesfelder Bürger (derzeit ca.  2650 Personen) unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum unterzeichnet sein.
    • Mindestens drei Bürger müssen benannt sein, die als Vertreter der Angelegenheit fungieren.
    • Das gestellte Bürgerbegehren muss als Frage gestellt sein, die mit "ja" oder "nein" beantwortet werden kann.
    • Entscheidet der Rat im Sinne des Bürgerbegehrens, ist ein weiteres Vorgehen nicht erforderlich. Lehnt der Rat das Ansinnen des Bürgerbegehnens ab, wird ein Bürgerentscheid (im Sinne einer "Volksabstimmung") durchgeführt.
    • Weitere Regelungen dieses sehr aufwendigen Instrumentes entnehmen Sie bitte dem Gesetzestext ( Gemeindeordnung NRW , § 26). Zudem ist die Stadtverwaltung verpflichtet, den Initiatoren eines Bürgerbegehrens behilflich zu sein.
Neben diesen drei Instrumenten, die der Bevölkerung zur Verfügung stehen, gilt der Grundsatz, dass die Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt unterrichtet werden müssen. Werden z.B. neue Bebauungspläne erstell, führt die Stadt dazu Bürgerversammlungen durch und legt die zu verabschiedenden Pläne aus, damit die Bürger ihre Anregungen einbringen können.



Ihre FDP-Stadtratsfraktion
Wolfgang Kraska (Vorsitzender und "Webmaster" dieser Seite)